hallo an alle, ich weiß daß es bei den meisten betrieben sonderurlaub gibt wenn ein familienangehöriger verstirbt oder wenn die eigene hochzeit ansteht. aber gibt es dafür eine gesetzliche grundlage oder liegt es rein im ermessen des arbeitgebers ?? wenn es gesetzlich festgehalten ist - WO ???
gruß jarro
Hi!
ich weiß daß es bei den meisten betrieben
in den meisten würde ich nicht so unterschreiben.
sonderurlaub gibt wenn ein familienangehöriger verstirbt oder
wenn die eigene hochzeit ansteht. aber gibt es dafür eine
gesetzliche grundlage
Jein.
Solch klare Regelungen: „Für den Grund XXX gibt es YYY Tag/e frei“
findet man in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch schon mal in den Arbeitsverträgen.
Ein Gesetz, was das GENAU regelt, existiert nicht.
Es existiert zwar der § 616 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html ,
allerdings kann man die Abgeltung vertraglich ausschließen (was die meisten Arbeitgeber auch machen!).
VG
Guido
Im TVöD ist es geregelt, wobei ich einsehe, dass es da zu den Tarifverträgen gehört.
Es handelt sich um eine freiwillige „Leistung“ des AG