Hallo,
ein Mitarbeiter zieht um (nicht arbeitsbedingt nur von Straße A in die Straße B).
Bekommt er einen Tag bezahlten Sonderurlaub?
Im Arbeitsvertrag steht nur … es gelten die Gesetzlichen Vorschriften / Regelungen…
Danke
Hallo,
ein Mitarbeiter zieht um (nicht arbeitsbedingt nur von Straße A in die Straße B).
Bekommt er einen Tag bezahlten Sonderurlaub?
Im Arbeitsvertrag steht nur … es gelten die Gesetzlichen Vorschriften / Regelungen…
Danke
Hi
1 Tag Sonderurlaub bei Umzug steht Dir zu.
Glaub aber da is ne Einschränkung,wenn Du von Daheim ausziehst
Gruß
Blue
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
abgeschafft!
Hallo,
also im öffentlichen Dienst haben sie das abgeschafft, da gibt es das nicht mehr.
Gruß
Juhe
Hallo BlueSkin,
Hi
1 Tag Sonderurlaub bei Umzug steht Dir zu.
Wo steht das?
Gruß
Phoebe
Stimmt nicht!
1 Tag Sonderurlaub bei Umzug steht Dir zu.
Glaub aber da is ne Einschränkung,wenn Du von Daheim ausziehst
Hallo!
Du musst nicht von dir aus gehen.
Denn gesetzlich steht einem KEIN Sonderurlaub zu.
So was ist allenfalls in Tarifverträgen, bzw. in Betriebsvereinbarungen geregelt. (Bzw. im Arbeitsvertrag. Da hat es der Fragesteller aber bereits ausgeschlossen.)
Die würde es zu studieren gelten um herauszufinden ob ein Anspruch besteht.
Wenn tatsächlich die gesetzliche Regelung greift heißt es „Pech gehabt“.
Da würde dann nur noch den Chef fragen, ob dieser kulanterweise Sonderurlaub dafür gewährt, helfen. Man sollte Ihm aber entsprechende Diskretion zusichern um nicht eine Lawine loszutreten.
Gruß Ivo