Sonderurlaub bei Verlagerung des Arbeitsplatzes

Hallo zusammen,

wollte euch mal fragen, wie es mit Sonderurlaub aussieht, wenn der Arbeitsplatz verlagert wird (Arbeitgeber verlagert sein Unternehmen an einen ca. 600km entfernten neuen Standort)? Bei der Entfernung gibt es ja leider doch einen erheblichen Aufwand alles zu organisieren/ umzuziehen. Habe nun in der Personalabteilung nachgefragt und man antwortete mir ich müsse die Tage, welche ich zum umziehen brauche von meinem normalen Jahresurlaub nehmen.

Wie sieht es rechtlich aus? Ich denke 2-3 Tage Sonderuralub müssten in dieser Situation mindestens gegeben werden.

Schon einmal vielen Dank für eure Antwort.

Hallo,

Hallo zusammen,

Wie sieht es rechtlich aus? Ich denke 2-3 Tage Sonderuralub
müssten in dieser Situation mindestens gegeben werden.

NEIN, dazu ist der AG grundsätzlich nicht verpflichtet. § 616 BGB greift mE idR für Umzüge nicht.
Gibt es in dem Betrieb einen BR, könnte dieser für die AN im Rahmen seiner Mitbestimmung versuchen, einen Nachteilsausgleich auszuhandeln. Ansonsten ist das grundsätzlich „Privatvergnügen“.

Schon einmal vielen Dank für eure Antwort.

&Tschüß