ein Kollege fragt mich gerade, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, bei der Geburt des (2.) Kindes eine gewisse Zeit (2-3 Tage )freigestellt zu werden.
Wenn ja, bitte Quelle nennen zum Nachschlagen/Vorlegen )
Lt. Gesetz gibt es keinen Anspruch, wenn überhaupt dann nur durch einen Tarifvertrag (falls vorhanden) oder eine Betriebsvereinbarung.
Mal beim Betriebsrat nachfragen, die wissen das.
im Öffentlichen Dienst hättest Du Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub vom Arbeitgeber!
Wenn Du ein kleines Kind hast, (davon kann man bei der zweiten Geburt in der Regel ausgehen) ist es bei den meisten Krankenkassen so, das sie Dir den Berufsausfall zur Pflege Deiner Kinder bezahlen (bei der TK bis zu vier Wochen) Mit anderen Worten sie bezahlen dir den vom Arbeitgeber gewährten unbezahlten Urlaub, so lange Deine Frau im Krankenhaus liegt oder Krankgeschrieben ist.
Das ist nicht nur bei Geburt, sondern generell im Krankheitsfall Deiner Frau!!
Erkundige Dich einfach mal bei Deiner Krankenkasse!!!