Hallo,
nehmen wir an, ein Kollege möchte gern zwei mal im Jahr, also insgesamt 3 Wochen, ehrenamtlich in Ferienfreizeiten Kinder betreuen.
Muss der Kollege den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn er dazu seinen Erholungsurlaub opfert?
Gibt es eine Möglichkeit, dafür Sonderurlaub, eventuell auch unbezahlt, zu nehmen?
Gibt es eine Pflicht des Arbeitgebers, den Kollegen für diese Tätigkeiten freizustellen?
Danke schonmal.
Günther
Hallo
Muss der Kollege den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn er
dazu seinen Erholungsurlaub opfert?
Nein. Jetzt kann es natürlich Stimmen geben, die sagen, daß im § 8 des BUrlG steht: der AN darf „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“, aber da steht ja „Erwerbstätigkeit“…
Gibt es eine Möglichkeit, dafür Sonderurlaub, eventuell auch
unbezahlt, zu nehmen?
Gibt es eine Pflicht des Arbeitgebers, den Kollegen für diese
Tätigkeiten freizustellen?
Kommt auf die konkrete Freizeitveranstaltung an. Gut wäre schon mal, wenn der AN z.B. einen Gruppenleiterausweis hat. Als kleines Beispiel und erster Ansatzpunkt sei die folgende Seite genannt:
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schul…
Google mal ein wenig herum.
Gruß,
LeoLo
Hallo Günther,
wenn ich Freizeiten veranstalte, beantrage ich für „meine“ Ehrenamtlichen immer Sonderurlaub. Wir in Hessen haben ein ‚Gesetz zur Förderung des Ehrenamts‘, in dem das geregelt ist. Sonderurlaub gab es aber auch schon dafür, bevor es das Gesetz gab.
Bei uns läuft das so, dass man über den Träger einen Antrag stellt, die stellen dann auch den Antrag beim Arbeitgeber.
Dass ein Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt wurde, habe ich noch nie erlebt.
Wenn dein Freund doch lieber seinen Jahresurlaub dranhängen will, kann er das natürlich auch tun. Denn als „Erwerbstätigkeit“ kann man eine Ferienfreizeit ja nicht bezeichnen. Oder gibt’s da bei euch etwa Geld für?
Gruß,
Sabine
Hallo Sabine,
Vielen Dank für deine Hilfe. Ist sehr hilfreich.
Bei uns läuft das so, dass man über den Träger einen Antrag
stellt, die stellen dann auch den Antrag beim Arbeitgeber.
Gut zu wissen.
Wenn dein Freund doch lieber seinen Jahresurlaub dranhängen
will, kann er das natürlich auch tun. Denn als
„Erwerbstätigkeit“ kann man eine Ferienfreizeit ja nicht
bezeichnen. Oder gibt’s da bei euch etwa Geld für?
Ja, es gibt wohl 15 Euro Aufwandsentschädigung pro Tag. Ist das schon ein „Erwerb“ im eigentlichen Sinne? Und er will ja seinen Erholungsurlaub gar nicht dafür opfern, eigentlich sucht er ja genau nach dem, was du schrobst.
Günther