Hallo,
die neue Arbeitszeitverordnung der Berliner Polizei ist mir nicht mehr verständlich. Aus dieser geht z. B. hervor, dass wenn sich jemand auf seinem freien Tag krank meldet, dass ihm eine Arbeitschuld für den kompletten Arbeitstag entsteht (trotz Krankschreibung). Wenn mein Kind erkrankt und ich Sonderurlaub beantrage, muss ich den Tag nacharbeiten. Kann das so richtíg sein oder wäre es sinnvoll dagegen rechtlich vorzugehen?
Hallo,
Beamtenrecht ist kein Arbeitsrecht, daher ist das hier kein geeignetes Brett.
Arbeitnehmer werden für kranke Kinder auch nicht bezahlt (§ 45 SGB V), es sei denn, § 616 BGB ist nicht ausgeschlossen oder in betrieblichen oder tariflichen Regelungen der Fall anders geregelt.
Ist das Kind gesetzlich versichert, gibt es Pflegekrankengeld. Bei einem privat versicherten Kind gibt es nichts, d.h. viele Eltern von privat versicherten Kindern erleiden als AN regelmäßig einen Verdienstausfall oder müssen die Zeit nacharbeiten.
Insofern wäre es jedenfalls rechtens, einen Beamten nicht anders zu behandeln.
VG
EK