Stimmt es, dass der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) (bezahlten) Sonderurlaub gewähren muß, weil man am Tag nach dem Sturm nicht zur Arbeit fahren konnte, da 1.) eingeschränkter Zug- u. S-Bahn-Verkehr, 2.) Schule und Hort geschlossen waren. Ich kann mir das nicht vorstellen. Gruß Marion
Nein
siehe aktuelle Diskussion hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
Stefan
Stimmt es, dass der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)
(bezahlten) Sonderurlaub gewähren muß, weil man am Tag nach
dem Sturm nicht zur Arbeit fahren konnte, da 1.)
unbezahlten wohl kaum.
eingeschränkter Zug- u. S-Bahn-Verkehr, 2.) Schule und Hort
geschlossen waren. Ich kann mir das nicht vorstellen. Gruß
Marion
das ginge vielleicht, zwar wenn man ein kind unter dem 8. lebensjahr zur betreuung hat, und der kindergarten, schule etz geschlossen ist, und zwar nicht weil gerade ferien sind, hier gäbe es bis zu 4 tagen im kalenderjahr, voraussetzung ist natürlich, dass das kind niemand anderes betreuen kann.
es gibt nach dem TvÖD noch die möglichkeit, dass man bei erfüllung staatsbürgerlicher pflichten nach deutschem recht, arbeitsbefreiung bekommen kann. ein freiwilliger feuerwehrler, kämpft gegen die naturgewalt oder der gleichen.
am besten, liest du da selber nach im TvÖD § 29,
warum glauben nur immer alle im öffentlichen dienst herrsche das schlaraffenland! schon lange nicht mehr. dazu ist die zeit zu „schlecht“, und viele wollen da rein. angebot und nachfrage.
grüße