Sonderurlaub Niederkunft der Lebensgefährtin

Folgendes Problem besteht:

meine Freundin hat wehen im alten jahr bekommen und ich hatte noch 3 Tage Urlaub übrig + den einen Tag Sonderurlaub, der auch abgesegnet wurde.

Am 5.1 hat unser kleiner nun das Licht der Welt erblickt. Das hat zur folge, das mir der Tag Sonderurlaub nun in diesem Jahr gewährt wird und mir ein Tag Urlaub fehlt. Es wird mir nun wahrscheinlich ein Strick daraus gedreht und ich möchte mich schnellstmöglich Proaktiv damit auseinandersetzen.

Wie sieht es gesetzlich aus?

Hallo realmausi,
Zunächst ganz herzliche Glückwünsche zu Deiner Vaterschaft und meine besten Wünsche für Deine Partnerin.
Gesetzlich ist ein Urlaub im Falle der Niederkunft der Lebenspartnerin eines Arbeitnehmers nicht geregelt. Eventuelle Sonderurlaubsansprüche werden in Manteltarifverträgen geregelt.
Die einzige gesetzliche Handhabe ist in § 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz zu finden, wonach „in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ eine Teilung des Urlaubsanspruchs rechtfertigen können.
Dies ist allerdings lediglich als Ausnahme von der Vorschrift des zusammenhängend zu erteilenden Urlaubs zu verstehen und somit keine wirkliche Hilfe für Dich.
Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen Arbeitnehmern in Deinem „Laden“ Sonderurlaubstage für die Niederkunft der Lebenspartnerin zu, und in Erwartung der Geburt wurde Dir im vergangenen Jahr dieser Sonderurlaub schon gewährt, das freudige Ereignis hat sich aber bis in dieses Jahr verzögert.
Allerdings verstehe ich nicht, wie daraus ein Problem entstehen könnte, mit dem neuen Jahr besteht doch für Dich auch ein neuer Urlaubsanspruch. Von daher kann Dir doch kein Urlaubstag fehlen. Es muss doch nur im sicherlich bestehenden Urlaubsplan ein Tag „verschoben“ werden. Das ist doch für jede Personalabteilung ganz normales Alltagsgeschäft.
Wenn Dir „ein Strick gedreht“ werden soll, liegt in Deinem Arbeitsverhältnis sicher etwas ganz anderes im Argen als die Geburt Deines Stammhalters. Daran solltest Du im Interesse Deiner Familie dringend arbeiten. Wenn bei Euch ein Betriebsrat besteht (will ich doch hoffen) wird der Dir bei Bedarf dabei behilflich sein.
Viel Erfolg, Johannes

Hallo, ich verstehe nicht, was du meinst, du hast die drei tage im alten jahr genommen, deine freundin hat aber erst am 05.01 entbunden. Du müsstest schon die daten genauer erklären.
Gruss MÄggi

Glückwunsch zum Baby,
kann leider bei diesem Problem nicht weiterhelfen, sorry.

Hallo,
Zuerst einmal herzliche Glückwünsche zur Geburt ihres Sohnes.
So ganz kann ich die Aufregung nicht verstehen.
3 Tage Urlaub aus dem Jahr 2010 (OK)
1 Tag Sonderurlaub für die Geburt des Kindes am 05.01.2011. Die Frage ist, ab wann (Datum) sind Sie zu Hause geblieben. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, fehlt Ihnen im Jahr 2010 einen Tag Urlaub. Wenn ja, unbezahlten Urlaub nehmen. Ansonsten gilt Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, d.h. Sie haben neuen Urlaub für das Jahr 2011. Also Urlaub nehmen.
Im Übrigen, keiner kann Ihnen einen Strick daraus drehen, weil Ihr Sohn es über den Jahreswechsel nicht so eilig hatte auf die Winterwelt zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Hallo! Zunächst erst mal herzlichen Glückwunsch zum Kind und alles Gute!
Ich verstehe nicht so ganz, wie deine Urlaubsregelung gelaufen ist.
Der Sonderurlaub wurde dir also genehmigt, und hast du ihn bereits 2010 genommen? Und die 3 Tage Urlaub auch? Die 3 Tage waren also dein restlicher Urlaub für 2010, und dazu hast du noch in 2010 einen Tag Sonderurlaub genommen, für die Geburt des Kindes, die dann jedoch erst 2011 stattfand?

Wenn das so gelaufen ist, dann wurde der Tag Sonderurlaub als normaler Urlaubstag berechnet, sozusagen aus dem Urlaubsanspruch für 2011?

Das finde ich dann logisch, denn du hast eben nicht 3+1 Tage Urlaub genommen, sondern 4 Tage.

Wenn du am 5.1. zur Geburt deines Kindes nicht arbeiten warst und also Urlaub genommen hast, so kannst du meines Wissens dann nur versuchen, diesen Tag rückwirkend als Sonderurlaub anerkennen zu lassen.

Was dir grundsätzlich an Urlaub oder Sonderurlaub zusteht, ist in deinem Tarifvertrag bzw Arbeitsvertrag geregelt. Und nur das gilt! Wenn du kurzfristig frei haben willst, weil das Telefon klingelt und du von deiner Arbeitsstelle zur Geburt sprinten möchtest, dann ist das allein die Entscheidung deines Chefs, ob du gehen kannst.

Ahoi und Glückwunsch erstmal…

Regelungen über Urlaubsansprüche findet man

·im Arbeitsvertrag
·im Tarifvertrag
·in einer Betriebsvereinbarung
·im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

darüber hinaus findest Du hier Info´s

http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-anspruch-und-rege…

Bei Zweifeln bzgl. der Regelungen und Ansprüche auf Sonderurlaub beim Betriebsrat, falls vorhanden, nachfragen.

Jack

Hallo Realmausi,

so lässt sich nur schwer etwas darüber sagen.
Welcher Tarifvertrag findet Anwendung? Gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Wie ich der Frage entnehme seit ihr anscheinend nicht verheiratet, viele Tarifvertrage sehen aber einen Sonderurlaub nur bei der Niederkunft der Ehefrau vor … Ansonsten ist meine persönliche Meinung, dass ein bereits genehmigter Sonderurlaubstag nicht rückwirkend abgelehnt werden kann, allerding kann er auch nicht ein zweites Mal genommen werden.
Ansonsten würde ich empfehlen zum Betriebs- bzw. Personalrat zu gehen der darüber Auskunft geben kann.
MfG
Timmi

Hallo, danke für die Anfrage. Grundlage für ihr Problem ist das Bundesurlaubsgesetz. Das Urlaubsjahr beginnt am 01.01 und endet am 31.12. eines Jahres. Urlaubstage, die bis zum 31.12. nicht angetreten u. genommen sind verfallen. Ausnahme: Wenn Gründe vorliegen, die nicht in der Person bestehen z.B. Krankheit etc. Dann kann auf Antrag der Resturlaub mit in das neue Jahr genommen werden und muss bis zum 31.03. genommen sein. Gibt es einen Tarifvertrag? In manchen tarifverträgen ist verankert, dass man z. B. bei einer Niederkunft Sonderurlaub bekommt.
Sollte in ihrem Betrieb ein Betriebsrat bestehen, versuchen sie mit ihm das Problem zu lösen.

Meine Antwort auf ihre Frage ist keine Rechtsauskunft und ersetzt sie auch nicht. Es handelt sich um eine persönl. Einschätzung der geschilderten Sachlage!

MfG
G. Maßberg

Ich denke dein Arbeitgeber ist im Recht. Der Sonderurlaub wird in 2011 gewährt.
Sonderurlaub oder Urlaub ist doch beides frei also egal oder?

Hallo Realmausi,

die Schilderung klingt ein wenig kunfus! Allerdings kann ich nicht erkennen, warum daraus ein Problem entstehen soll.

Offensichtlich hat Dein Arbeitgeber Dir einen Tag Sonderurlaub gewährt.
Wenn er dies exakt auf den Geburtstag des Kindes abstellt, ist es halt der 05. 01. 2011.

Dies bedeutet, daß Du im Dezember 2010 einen Tag zuviel Urlaub bekommen hast; folglich gehst mit (minus) - 1 Tag Urlaub ins neue Jahr!

Hast Du z. B. Anspruch auf 30 Jahresurlaubstage für 2011, so verbleiben Dir am 01. 01. 2011 noch 29 Tage für das laufende Jahr.

Stellt Dein Arbeitgeber den Tag Sonderurlaub exakt auf den 05. 01. 2011 und will keine „negatives“ Urlaubskonto ( - 1 Tag am 31. 12. 2010) entstehen lassen, dann muß der betreffende 4. Tag eine unbezahlte Freischicht sein.

Da Dir meines Erachtens zwischenzeitlich Deine Lohnabrechnung für Dezember 2010 vorliegen müsste, sollte aus dieser ersichtlich sein, wie Dein Arbeitgeber diesen Tag „Sonderurlaub“ abgerechnet hat.

Hat er den Tag Sonderurlaub abgerechnet, dann hast Du für den 05. 01. natürlich keinen neuen Anspruch.
Hat Dein Arbeitgeber alle 4 Tage als Urlaub abgerechnet, sollte in Deiner Lohnabrechnung unter Jahresurlaub jetzt eine - 1 stehen.
Sollte in der Abrechnung eine unbezahlte „Frei-/Fehlschicht“ stehen, dann hast Du für den 05. 01. Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub und Dein kompletter Jahresurlaug 2011 steht Dir nach wie vor zur Verfügung.

Es kommt also auf Deine Lohnabrechnung Dezember 2010 an!

Daraus ergibt sich, ob Du überhaupt in irgendeiner Weise reagieren musst.

Da Dein Arbeitgeber unerschiedliche Möglichkeiten hatte, mit der Angelegenheit umzugehen, müsstest Du ggfls. noch mal mitteilen, was in der Dezember-Lohnabrechnung steht. Dann braucht man nicht die drei Möglichkeiten zu vermuten, die dem Arbeitgeber zur Verfügung gestanden haben.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Den Tag im AltenJAhr hätte nicht als Sonderurlaub gelten für niederkunft. Es hätte zum beispiel gelten als sonderurlaub im Krankheitsfall wenn mann jemand pflegen musste. Niederkunft Sonderurlaub sollte Aktenkündigt genommen werden wenn die fall tatsächlich passiert ist.

Rede einfach mit euren Personalabteilung.