Hallo Realmausi,
die Schilderung klingt ein wenig kunfus! Allerdings kann ich nicht erkennen, warum daraus ein Problem entstehen soll.
Offensichtlich hat Dein Arbeitgeber Dir einen Tag Sonderurlaub gewährt.
Wenn er dies exakt auf den Geburtstag des Kindes abstellt, ist es halt der 05. 01. 2011.
Dies bedeutet, daß Du im Dezember 2010 einen Tag zuviel Urlaub bekommen hast; folglich gehst mit (minus) - 1 Tag Urlaub ins neue Jahr!
Hast Du z. B. Anspruch auf 30 Jahresurlaubstage für 2011, so verbleiben Dir am 01. 01. 2011 noch 29 Tage für das laufende Jahr.
Stellt Dein Arbeitgeber den Tag Sonderurlaub exakt auf den 05. 01. 2011 und will keine „negatives“ Urlaubskonto ( - 1 Tag am 31. 12. 2010) entstehen lassen, dann muß der betreffende 4. Tag eine unbezahlte Freischicht sein.
Da Dir meines Erachtens zwischenzeitlich Deine Lohnabrechnung für Dezember 2010 vorliegen müsste, sollte aus dieser ersichtlich sein, wie Dein Arbeitgeber diesen Tag „Sonderurlaub“ abgerechnet hat.
Hat er den Tag Sonderurlaub abgerechnet, dann hast Du für den 05. 01. natürlich keinen neuen Anspruch.
Hat Dein Arbeitgeber alle 4 Tage als Urlaub abgerechnet, sollte in Deiner Lohnabrechnung unter Jahresurlaub jetzt eine - 1 stehen.
Sollte in der Abrechnung eine unbezahlte „Frei-/Fehlschicht“ stehen, dann hast Du für den 05. 01. Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub und Dein kompletter Jahresurlaug 2011 steht Dir nach wie vor zur Verfügung.
Es kommt also auf Deine Lohnabrechnung Dezember 2010 an!
Daraus ergibt sich, ob Du überhaupt in irgendeiner Weise reagieren musst.
Da Dein Arbeitgeber unerschiedliche Möglichkeiten hatte, mit der Angelegenheit umzugehen, müsstest Du ggfls. noch mal mitteilen, was in der Dezember-Lohnabrechnung steht. Dann braucht man nicht die drei Möglichkeiten zu vermuten, die dem Arbeitgeber zur Verfügung gestanden haben.
Mit freundlichen Grüßen
maasterp