Hallo,
nehmen wir mal an, da ist ein verbeamteter Lehrer, der eine Frau mit zwei Kindern geheiratet hat (also nicht seine eigenen Kinder). Die Beziehung besteht, nehmen wir weiter an, schon recht lange, sodass dieser Lehrer wesentlich an der Erziehung der seinerzeit noch kleinen, heute erwachsenen Kinder beteiligt war.
Nun möchte eines der Kinder heiraten, leider an einem Werktag, der nicht in die üblichen Ferien des Bundeslandes des Lehrers fällt.
Welche Möglichkeit hätte besagter Lehrer, an der Hochzeit teilzunehmen, sprich Sonderurlaub oder überhaupt irgendwie frei zu bekommen? Hätte er überhaupt eine Chance?
Danke und liebe Grüße
Cess