ich werde am 28.05. meine Ehe vollschließen und in meinem Arbeitsvertrag ist vermerrkt, dass es dafür einen Tag Sonderurlaub gibt. Nun ist es so, dass ich im Vergangen Monat meine Kündigung eingereicht habe und mit 1.6. aus dem Unternehmen ausscheide. Mein Nocharbeitgeber meint, dass ich aufgrund meiner Kündigung den Anspruch auf Sonderurlaub verloren habe! Ich nehme nicht an, dass dies Rechtens ist, würde aber gern eure Meinung hören.
Generell würde ich sagen, dass dir der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden muss, andernfalls ist er durch den AG abzugelten(§7, Abs.4 BUrlG).
Da jedoch solche vom AG freiwillig gewährten Sonderurlaube (Individualvereinbarung) keiner gesetzlichen Regelung unterliegen, müsstest du genau in deinem Arbeitsvertrag nachsehen. Es kann aber auch sein, dass bei dir ein Tarifvertrag zur Geltung kommt und diese Vereinbarungen darauf zurückzuführen sind, dann kann das Ganze nämlich wieder anders aussehen.
Mein Tipp:
Lass dir deine Hochzeit nicht wegen eines einzigen Tages vermiesen!
Alles Gute und viel Gesundheit!
hallo,
es kommt darauf an, ob dieser Sonderurlaub auch tariflich verankert ist und der Arbeitsvertrag sich auf einen Manteltarif bezieht. Falls es so ist, dann muss Sonderurlaub gewährt werden.
Ist der sonderurlaub nur vertraglich zugesichert, muss geprüft werden, ob im Vertrag Einschränkungen bei einem gekündigten Verhältnis beschrieben ist.
Pauschal kann ich leider nicht antworten.
MfG
Kley