In einem Kleinunternehmen sind 10 Arbeitnehmer angestellt! Der Betrieb hat sich keinem Tarifvertrag angeschlossen, einen Betriebsrat gibt es nicht.
Der Urlaubsanspruch ist vertraglich mit jedem Arbeitnehmer einzeln geregelt, hinsichtlich Sonderurlaub gibt es jedoch keine Erwähnung in den Arbeitsveträgen.
Was gilt in diesem Fall?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt ja nur den gesetzlichen Mindestanspruch des Erholungsurlaubes! Gibt es also keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaubstage aufgrund besonderer Anlässe (Geburt, Hochzeit, Umzug)?
Hallo Antje,
richtig erfasst. Entweder du nimmstr einen normalen Urlaubstag setzt Ü
berstunden ab (mit AG en detail klären !) oder fragst nach unbezahlter Freistellung.
Ciao maxet.
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der Vollständigkeit halber…
Hi,
richtig erfasst. Entweder du nimmstr einen normalen Urlaubstag
setzt Ü
berstunden ab (mit AG en detail klären !) oder fragst nach
unbezahlter Freistellung.
…sollte man erwähnen, daß man trotzdem nach bezahlter Freistellung fragen darf und daß der Arbeitgeber sie gewähren kann.
Gruß Stefan
Hallo
richtig erfasst. Entweder du nimmstr einen normalen Urlaubstag
setzt Ü
berstunden ab (mit AG en detail klären !) oder fragst nach
unbezahlter Freistellung.
Zumindest was den Umzug angeht. Bei Geburt o.ä. kann das schon ganz anders aussehen (siehe § 616 BGB).
Gruß,
LeoLo