Hallo!
Gegeben sei ein Standardmietvertrag eines Grundbesitzervereins, in dem die Tierhaltung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung so geregelt ist, dass alle Tiere der Zustimmung des Vermieters bedürfen, ausgenommen Kleintiere.
Die Klausel ist ja m.W. gültig.
Wie wäre die Sachlage bei einer Zusatzvereinbarung auf einem Extrablatt Papier, in der sich der Mieter verpflichtet, während der Mietzeit keine Haustiere in der Whg. zu halten, und die dem Vermieter andernfalls das Recht zur fristlosen Kündigung einräumt.
Das käme ja im Effekt einem totalen Tierhaltungsverbot nach. Schlängelt sich aber durch als Selbstverpflichtung des Mieters.
Erlangt so eine Zusatzvereinbarung Gültigkeit?