Sondervermoegen nach Luxemburger Recht

Hi,

ich habe Geld in einem Fond der Fondgesellschaft einer grossen deutschen Bank angelegt. Dieser Fonds weist als Rechtsform „Sondervermögen nach Luxemburger Recht (UCITS III konform)“ aus.

Was bedeutet dies jetzt im Falle einer Pleite dieser Bank? Ich erinnere mich mal gelesen zu haben, dass dieses Sondervermoegen nicht in die Konkursmasse fallt. Ist dies richtig?

K

Hi,

genau - deswegen heisst es ja auch „Sondervermögen“. Jeder Fonds ist wie ein separates Konto, das vom Vermögen der Fondsgesellschaft unabhängig geführt wird.
Deswegen sind Fonds per se auf den Emittenten bezogen konkurssicher. Geht der Fondsanbieter pleite, bleibt das Kapital im Fonds erhalten.
Dafür ist unerheblich, ob es nach luxemburger Recht oder nach deutschem Recht zur Auflegung kam.

Grüße

Uwe