Hallo liebe Wissende, 
jemand arbeitet seit 01.03.2011 auf Minijob-Basis, derzeitiger Verdienst 360.-€ monatlich.
Der Arbeitgeber würde gerne Urlaubsgeld bezahlen, jedoch käme der Mitarbeiter dann in dem Monat auf „über 400€“. Ist man auch mit einer Sonderzahlung gleich sozialversicherungspflichtig?
Ich habe im internet folgende Passage dazu gefunden:
Vorsicht bei Sonderzahlungen: Wenn Minijobber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, könnte die 400-Euro-Grenze überschritten werden. Die Beschäftigung wird dann versicherungs- und beitragspflichtig. Um das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens 4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro Urlaubsgeld) ergibt.
Ist das richtig? Kann der Arbeitgeber in einem Monat 480€ auszahlen, OHNE das der Mitarbeiter Sozialversicherungen zahlen muss? Denn vom Monat März und April hätte der Mitarbeiter 2x40€ „über“ weil die vollen 400€ nicht ausgeschöpft wurden.
Hauptsache er kommt im Jahr nicht auf über 4800€?
Viele Grüße
Hallo
Hauptsache er kommt im Jahr nicht auf über 4800€?
etwas einfach formuliert, aber so kann man es auch sagen.
LG
S_E
Hallo,
wieso „etwas einfach formuliert“? Kann man das irgendwo genauer nachlesen?
LG
wieso „etwas einfach formuliert“? Kann man das irgendwo
genauer nachlesen?
In den Geringfügigkeitsrichtlinien (gibts auf der Seite von der MJZ zum runterladen).
Maßgeblich ist u.a., ob mit der Einmalzahlung von Anfang zu rechnen war oder nicht.
Aber als grobe Richtschnur kann man sagen „wenns aufs Jahr gesehen unter 4800 ist, ist alles in Ordnung“. Weil das EGA ja verteilt wird.
LG
S_E
Maßgeblich ist u.a., ob mit der Einmalzahlung von Anfang zu
rechnen war oder nicht.
Nein, das hängt davon ab wie gut es der Firma geht… Freiwillige Zahlung des AG. Fragt da wer nach? Von wem wird sowas geprüft?
Aber als grobe Richtschnur kann man sagen „wenns aufs Jahr
gesehen unter 4800 ist, ist alles in Ordnung“. Weil das EGA ja
verteilt wird.
EGA?
Hallo
Bekommen die anderen AN denn diese Sonderzuwendung?
Gruß,
LeoLo
Nein, das hängt davon ab wie gut es der Firma geht…
Freiwillige Zahlung des AG. Fragt da wer nach? Von wem wird
sowas geprüft?
Vielleicht eine Betriebsprüfung, wenns zu Fragen käme warum das Entgelt über der Grenze liegt.
Und mit „freiwilligen“ Zahlungen ist das immer so eine Sache. Soweit ich weiß, reicht es nicht aus das per se auszuschließen, da nach mehrmaliger Zahlung eine betriebliche Übung entstehen kann.
Die „sicherste“ Methode die ich bis dato gesehen habe war die, das der Arbeitgeber sich hat zu jedem Jahresanfang unterschreiben lassen, dass je nach Wirtschaftslage Ende des Jahres eine Einmalzahlung erfolgt.
Aber ist m.E. ein vortreffliches Thema um sich zu streiten.
EGA?
Sorry, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - EGA halt =)
LG
S_E