Wofür die Zahlungen üblicherweise verwendet werden habe ich
gefunden. Nur welche Vorteile hat der AG (oder sein
Steuerberater) dabei (alles weit unter der Bemessungsgrenze)
Eigentlich keinen. Lohnsteuer ist ihm eh egal, weil er die nicht trägt.
In der Praxis werden derartige Nachzahlungen häufig als „Sonderzahlung“ deklariert, ich weiß nicht ob es einfacher ist in der Abrechnung, also in der Vorgabe im Lohnabrechnungsprogramm, oder ob das ein Mythos ist der sich hartnäckig hält.
Überstunden sind eh ein seeeeehr haariges Thema, zumindest aus Sicht der Sozialversicherung. Ich weiß es nicht definitiv, aber steuerrechtlich stellen sie mE immer laufende Bezüge dar.
In der Sozialversicherung ist da wesentlich haariger. Fakt ist, Überstunden sind immer laufendes Arbeitsentgelt. weil sie zumindest dem Grunde nach immer einen Abrechnungszeitraum (aka Erarbeitungsmonat) zugeordnet werden können.
Allerdings muss bei einer rückwirkenden Abrechnung unterschieden werden, ob sie aus einer Vereinbarung über sonstige flexibile Arbeitszeitregelungen existieren oder nicht (sog. „Gleitzeitkonten“).
Gibt es eine derartige Vereinbarung über flexible Arbeitszeit, dann wird es als zulässig erachtet wenn die Überstundenauszahlung wie eine Einmalzahlung behandelt wird. Wichtig ist das „wie“, man nimmt die Abrechnungsprinzipien einer Einmalzahlung, also JahresBBG, Märzklausel, etc., es bleibt aber trotzdem noch laufendes Arbeitsentgelt. Diese Berechnungskrücke dient lediglich dazu, um das Abrechnen einfacher zu machen. Viele Lohnprogramme haben dieser Lohnartenzwitter mittlerweile auch schon als eigenständige Lohnart von Hause aus.
Gibt es keine derartige Vereinbarung, müsste der Arbeitgeber jeden einzelnen Abrechnungsmonat nochmals abrechnen und die Überstunden konkret den Erarbeitungsmonaten zuordnen; z.B. April 30 Stunden, Mai 10 Stunden, usw. Es wird aber mittlerweile als zulässig erachtet, wenn auch hier die Berechnungskrücke über die Einmalzahlung gewählt wird.
Ging zwar eigentlich um Umlagen, aber die Spitzen haben sich mit den Abrechnungsmodalitäten zuletzt in ihrer Besprechung 11/2012 beschäftigt.
Das mal so im Groben, davon gibts auch sehr abstruse Ausnahmefälle.
LG
S_E