Hallo,
Folgender Sachverhalt: Kündigung durch AN fristgerecht zum 15.03. AG hat im Januar eine freiwillige Erfolgsbeteiligung 2010 angkündigt. Diese wird mit dem April Gehalt ausbezahlt. Hat der ausscheidende Mitarbeiter auf die Sonderzahlung? Schließlich hat der Mitarbeiter ebenso zum Erfolg im Vorjahr beigetragen.
Danke für eure Meinungen!
PS. Im AV gibt es keine Rückzahlungsklauseln oder Ähnliches.
Lässt sich so nicht klar beantworten. Kann auch von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung usw. abhängig sein.
Hallo,
das ist im Ermessen des Arbeitgebers. Eine Sonderzahlung für 2010 kann auch gleichzeitig eine Halteprämie beinhalten! So schreibe ich nämlich immer die Begleitschreiben, wenn wir Sonderzahlungen ausloben.
Evtl. gibt es hierzu in der Vergangenheit ähnliche Fälle oder vielleicht doch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag?
Auf jeden Fall lohnt es sich mit Sicherheit den Arbeitgeber hierauf hinzuweisen,
Viele Grüße
Daniel Ober-Hongsermeier
Hallo,
Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht, in der BV steht nichts darüber, ebenso im AV. Wenn es im Ermessen des Arbeitgebers liegt, geht der AN definitiv leer aus.