Sonderzahlung vom Arbeitgeber

leo hat im Juli eine Sonderzahlung unter Vorbehalt vom Arbeitgeber bekommen.Leo hat seine Arbeitsstelle zum 31.10.gekündigt und in seinem Arbeitsvertrag steht die Klausel:smiley:as der Arbeitnehmer sich verpflichtet die Zahlung auf Grund eigener Kündigung bis zum 31.03 des auf die Auszahlung folgendes Kalenderjahres zurück zu zahlen hat.Also muß Leo die Sondezahlung zurück zahlen?Kann da jemand leo weiter helfen,danke!Achso,kann Leo sein chef das Geld einfach so einbehalten?

Also muß Leo die
Sondezahlung zurück zahlen?

Grundsätzlich ja

Achso,kann Leo sein chef das Geld einfach so
einbehalten?

Grundsätzlich ja

Ebenfalls ohne Anrede oder Gruß