'Sonderzahlungen' bei Kindsunterhalt

Hallo liebe Experten,

heute in der Nachtschicht habe ich mit meinem Kollegen diskutiert, ob ein Vater, der gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig ist, auch z.B. sein Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld anteilig als Unterhalt zahlen muß. Oder ist im Unterhalt dieser Betrag schon eingerechnet oder wird er gar nicht beachtet?

Gibt es andere „Sonderzahlungen“ zu denen ein Vater (oder auch eine Mutter :wink: ) verpflichtet ist? Z.B. Zuschuss zum Urlaub, Klamotten, Weihnachten - whatever.

Ich habe keine Kinder und will auch nicht wirklich welche, darum habe ich von der Materie NULL Ahnung. Das ist praktisch der Disclaimer, falls meine Fragen allzu dumm klingen :wink:

Vielen Dank im Vorraus.

Herzliche Grüße
Anja

Hallo Anja,

da ich mit dem Vater meiner Kinder alles gütlich und einvernehmlich regeln konnte, brauchte ich nicht allzu viel rechtliches Hintergrundwissen. Aber es gibt eine sehr interessante Seite:
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex50008.html
Ich denke, da wirst Du viele Antworten finden.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.

Hallo Anja,

zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sachbezüge), Renten, Zinseinkünfte, Gewinn aus Gewerbe oder freiem Beruf, Nutzungsvorteile.

Regelmäßige jährliche Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien …) werden, anteilig auf den Monat umgelegt, dem Einkommen hinzugerechnet.

Auch einmalige Zuwendungen (Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Übergangsbeihilfen u.ä.) sind Einkommen. Je nach Höhe und Zweckbestimmung kann eine Umlegung auf einen längeren Zeitraum in Betracht kommen.

Vom Bruttoeinkommen sind tatsächlich abgeführte Steuern abzuziehen. Unschwer (z.B. durch Voreintragung von Freibeträgen) vermeidbare Steuerbelastungen bleiben aber unberücksichtigt. Weiter abzuziehen sind die Beiträge zu den gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen oder die Aufwendungen für entsprechende private Vorsorge.

Grüße

E.K.

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