Hallo zusammen,
nehmen wir an, Person A & B müssen wegen einer Deadline eines Kunden auf Wunsch des Arbeitgebers am Kartfreitag und Ostersonntag arbeiten, Person A zusätzlich auch noch am Samstag.
Der Arbeitsvertrag von Person A beinhaltet, dass 15 Überstunden im Monat unbegriffen sind (hat 17,5 std mehr gearbeitet). Bei Person B steht im Vertrag (soweit gesetzlich zugelassen (hat 9 std. mehr gearbeitet))
Haben Person A & B Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder bezahlte Arbeit um den verlust der Feiertage wieder auszugleichen?
Laut Arbeitgeber würde die Feiertagsarbeit mit in die „inklusive“ Stunden des Arbeitsvertrages fallen.
Viele Grüße