Sonn- & Feiertagsarbeit

Hallo zusammen,

nehmen wir an, Person A & B müssen wegen einer Deadline eines Kunden auf Wunsch des Arbeitgebers am Kartfreitag und Ostersonntag arbeiten, Person A zusätzlich auch noch am Samstag.
Der Arbeitsvertrag von Person A beinhaltet, dass 15 Überstunden im Monat unbegriffen sind (hat 17,5 std mehr gearbeitet). Bei Person B steht im Vertrag (soweit gesetzlich zugelassen (hat 9 std. mehr gearbeitet))
Haben Person A & B Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder bezahlte Arbeit um den verlust der Feiertage wieder auszugleichen?
Laut Arbeitgeber würde die Feiertagsarbeit mit in die „inklusive“ Stunden des arbeitsvertrages fallen.

Viele Grüße
shirin

Haben Person A & B Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder
bezahlte Arbeit um den verlust der Feiertage wieder
auszugleichen?

Ich empfehle die Lektüre des Arbeitszeitgesetzes.

Laut Arbeitgeber würde die Feiertagsarbeit mit in die
„inklusive“ Stunden des arbeitsvertrages fallen.

Ach so? Dann hatte der Arbeitgeber die Sonn- und Feiertagsarbeit bestimmt auch vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigen lassen? Abweichungen vom ArbZG sind nämlich nur per Tarifvertrag oder per amtlicher Genehmigung möglich, aber nicht per individuellem Arbeitsvertrag.

s.