Sonn- und Feiertage - Augleich

Ich habe eine Frage zu §11 ArbZG (Arbeitszeitgesetz):

Ich arbeite 160 Stunden im Monat… sechs Tage arbeiten, drei Tage frei. Durch diesen Rhythmus fällt meine Arbeistzeit so, dass ich zwischen zwei und drei Sonntagen im Monat arbeite. Ich möchte diesbezüglich wissen, wie das mit dem Ausgleich im oben stehenden Gesetz gemeint ist. Bedeutet das für mich, dass ich dafür einen Extra-Frei-Tag bekomme? Mein Arbeitgeber billigt mir für jeden gearbeiteten Sonntag lediglich einen halben Tag frei zu - also zwei gearbeitete Sonntage = 1 freier Tag. Für einen gearbeiteten Feiertag bekomme ich einen kompletten Tag frei. Ist das mit dem halben Tag - bezogen auf das Gesetz §11 ArbZG überhaupt zulässig?

FAQ:1129

Ich habe

… die Vorschaltseite ignoriert und bekomme deshalb keine Antwort.

FAQ:1129