Sonn- und Feiertagsarbeit

Hallo,
nach §11 ArbZ http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html müssen ja mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben.
Darf ein Gastwirt wirklich keine Aushilfskraft beschäftigen, die nur Sonn- und Feiertags arbeitet ohne ihr 15 Wochen frei zu geben?

Gibt es einen tieferen Grund, warum es für Feiertage keine analoge Regelung (also, daß mindestens zwei oder drei Feiertage, also etwa 30% der Feiertage, frei mein müssen) gibt?

Cu Rene

Hallo,

Hallo,

nach §11 ArbZ
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html müssen ja
mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben.

stimmt so absolut nicht. § 11 ist „tarifdisponibel“. Schau mal in § 12 Abs. 1 Nr. 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__12.html

Cu Rene

&Tschüß
Wolfgang

Danke,
das habe ich vor lauter Querverweisen übersehen, daß da auch die Gastwirte dabei sind.
10 Sonntage sind aber immer noch mehr als der übliche (Betriebs-)Urlaub.

Cu Rene

Hallo,

darunter gehts nicht. Und es wird auch gern überlesen, daß für die Unterschreitung der 15 Sonntage zwingend eine tarifvertragliche Regelung nötig ist.

&Tschüß
Wolfgang