Hallo,
nach §11 ArbZ http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html müssen ja mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben.
Darf ein Gastwirt wirklich keine Aushilfskraft beschäftigen, die nur Sonn- und Feiertags arbeitet ohne ihr 15 Wochen frei zu geben?
Gibt es einen tieferen Grund, warum es für Feiertage keine analoge Regelung (also, daß mindestens zwei oder drei Feiertage, also etwa 30% der Feiertage, frei mein müssen) gibt?
Cu Rene