Hallo,
angenommen, im Mietvertrag sind nur Ruhezeiten von 22:00 - 07:00 (Nachtruhe) und von 13:00-15:00h festgeschrieben. Ein neuzugezogener Mieter hämmert unter anderem Sonntags am Tag. Nun steht die Sonn- und Feiertagsruhe nicht explizit im Mietvertrag drin. Gelten nun die allgemeinen Ruhezeiten, die der BGH festgeschrieben hat (also auch Sonn- und Feiertags ganztägig Ruhe zu halten) oder darf der Mieter am Sonntag mit Hammer und Säge renovieren und muss nur die Nacht- und Mittagsruhe (wie im Mietvertrag steht) einhalten?
Darf also ein anderer Mieter, der sich vom Renovieren am Sonntag gestört fühlt, also auch den Sonntag anführen, wenn er schriftlich einen Mangel anzeigt und auf Abstellung des Mangels besteht?
Es brächte ja nichts, die Miete wegen der gestörten Sonntage zu mindern, wenn die Zeiten im Mietvertrag bindend sind und nicht die des BGH.
Vielen Dank,
Michael Urban