Wir nehmen mal an an ein Vermieter will einen Sonnenkollektor ein bauen. Warmwasser soll damit erzeugt werden. Er hätte das dem Mieter als Modernisierung angekündigt und würde 11% der Kosten auf die Miete umlegen.
Er dürfe das. Die Anlage soll 9800€ kosten + Montage.
Soll das etwa bedeuten das die Miete dann 89.83€ das wären 11% von 9800 / 12 Monate. Oder hab ich das falsch verstanden.
Christa
Hi Christa,
der Vermieter darf die Anlage auf 10 Jahre umlegen, weil das warme Wasser den Mietern zugute kommt. Auf Dich kommen aber nicht
11% von 9800 / 12 Monate
zu, sondern (9800 + Montage) / 120 Monate. Was die 11 % da sollen, weiß ich nicht. Die Anlage wird natürlich auf alle Mieter umgelegt, es sei denn, Du wärst der einzige 
Gruß Ralf
Hallo Christa,
hier handelt es sich offenbar um eine Modernisierung und der VM hat eine Berechnung vorgelegt, dass die Mehrkosten im Verhältnis zu geringeren Kosten beim Verbrauch führen. Diese Massnahme hat der VM dem Mieter mindestesn drei Monate zuvcor darzutun und zu erklären, welche Arbeiten erfolgen, welche Massnahmen der Mieter dulden muss und welche Kosten pro qm nach erfolgter Modernisierung anfallen.
Dabei kommt es aber nun hier darauf an, welche Heizungsart der VM bisher betrieben hat und ob diese Anlage veraltet ist und ohnehin ersetzt werden muss oder aber, ob hier nur die Warmwasseraufbereitung abgetrennt werden soll. Dann jedoch wären die anffallenden Kosten der Modernisierung nicht gerechtfertigt.
Von den Gesamtkosten kann der VM 11 % im Jahr umlegen. Dies bedeutet hier, dass der VM bei 9800 € monatlich nach Deiner Rechnung die Umlage erheben darf. Diese Umlage wird neben etwaigen Mieterhöhungen erhoben. Im Übrigen muss der VM öffentliche Zuschüsse, verbilligte Darlehen, oder ein einer Heizungsänderung die Kosten einer herkömmlichen Anlage von den Gesamtkosten absetzen. Sollte ohnehin eine Reparatur an der Heizung erforderlich geworden sein und dies ist ein Grund, dass nun umgestellt wird, müssen die Kosten einer Reparatur, also eines gleichwertigen Heizkessels aus der Abrechnung herausgerechnet werden.
Grüsse Günter
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Wir nehmen mal an an ein Vermieter will einen Sonnenkollektor
ein bauen. Warmwasser soll damit erzeugt werden. Er hätte das
dem Mieter als Modernisierung angekündigt und würde 11% der
Kosten auf die Miete umlegen.
Er dürfe das. Die Anlage soll 9800€ kosten + Montage.
Soll das etwa bedeuten das die Miete dann 89.83€ das wären
11% von 9800 / 12 Monate. Oder hab ich das falsch verstanden.
ChristaHallo Christa,
hier handelt es sich offenbar um eine Modernisierung und der
VM hat eine Berechnung vorgelegt, dass die Mehrkosten im
Verhältnis zu geringeren Kosten beim Verbrauch führen. Diese
Massnahme hat der VM dem Mieter mindestesn drei Monate zuvcor
darzutun und zu erklären, welche Arbeiten erfolgen, welche
Massnahmen der Mieter dulden muss und welche Kosten pro qm
nach erfolgter Modernisierung anfallen.
Wir nehmen an er macht es gerade.
Dabei kommt es aber nun hier darauf an, welche Heizungsart der
VM bisher betrieben hat und ob diese Anlage veraltet ist und
ohnehin ersetzt werden muss oder aber, ob hier nur die
Warmwasseraufbereitung abgetrennt werden soll.
Warmwasser bisher Heiz-Öl dann Heiz-Öl + Solar im Sommer (Vakuumröhren?)
Die Alte Heizung will er belassen.
Dieser Sonnenkollektor kommt nur hinzu.
Die Miete steigt demnach von 4.96 um 1.18€ / m2 auf 6.14€/m2
Kann er nur die veranschlagten Kosten geltend machen oder kann sich die Summe auch erhöhen.
Christa
Dann jedoch
wären die anffallenden Kosten der Modernisierung nicht
gerechtfertigt.Von den Gesamtkosten kann der VM 11 % im Jahr umlegen. Dies
bedeutet hier, dass der VM bei 9800 € monatlich nach Deiner
Rechnung die Umlage erheben darf. Diese Umlage wird neben
etwaigen Mieterhöhungen erhoben. Im Übrigen muss der VM
öffentliche Zuschüsse, verbilligte Darlehen, oder ein einer
Heizungsänderung die Kosten einer herkömmlichen Anlage von den
Gesamtkosten absetzen. Sollte ohnehin eine Reparatur an der
Heizung erforderlich geworden sein und dies ist ein Grund,
dass nun umgestellt wird, müssen die Kosten einer Reparatur,
also eines gleichwertigen Heizkessels aus der Abrechnung
herausgerechnet werden.Grüsse Günter
Wir nehmen mal an an ein Vermieter will einen Sonnenkollektor
ein bauen. Warmwasser soll damit erzeugt werden. Er hätte das
dem Mieter als Modernisierung angekündigt und würde 11% der
Kosten auf die Miete umlegen.
Er dürfe das. Die Anlage soll 9800€ kosten + Montage.
Soll das etwa bedeuten das die Miete dann 89.83€ das wären
11% von 9800 / 12 Monate. Oder hab ich das falsch verstanden.
ChristaHallo Christa,
hier handelt es sich offenbar um eine Modernisierung und der
VM hat eine Berechnung vorgelegt, dass die Mehrkosten im
Verhältnis zu geringeren Kosten beim Verbrauch führen. Diese
Massnahme hat der VM dem Mieter mindestesn drei Monate zuvcor
darzutun und zu erklären, welche Arbeiten erfolgen, welche
Massnahmen der Mieter dulden muss und welche Kosten pro qm
nach erfolgter Modernisierung anfallen.Wir nehmen an er macht es gerade.
Dabei kommt es aber nun hier darauf an, welche Heizungsart der
VM bisher betrieben hat und ob diese Anlage veraltet ist und
ohnehin ersetzt werden muss oder aber, ob hier nur die
Warmwasseraufbereitung abgetrennt werden soll.Warmwasser bisher Heiz-Öl dann Heiz-Öl + Solar im Sommer
(Vakuumröhren?)
Die Alte Heizung will er belassen.
Dieser Sonnenkollektor kommt nur hinzu.
Die Miete steigt demnach von 4.96 um 1.18€ / m2 auf
6.14€/m2Kann er nur die veranschlagten Kosten geltend machen oder kann
sich die Summe auch erhöhen.Christa
Hallo Chjrista,
üblicherweise ist es nur eine Vorankündigung und erst wenn abgerechnet wird kann man feststellen ob der Betrag höher ist oder geringer. Ich sehe hier ein grob ungünstiges Verhältnis zwischen den Modernisierungskosten und der Kosteneinsparung, die nicht eine Umlage aus der Modernisierung rechtfertigen dürfte.
Nimmt man mal an, dass die monatliche Summe umgerechnet von 89,83 e Mehrkosten aus der Modernisierung zutrifft, wird niemand diesen monatlichen Betrag auch nur annähernd durch eine Kostenreduktion haben.
Im Übrigen noch ein Hinweis. Damit wir uns richtig verstehen. Die Kosten der Anlage gelten bei 9800 € wohl für das gesamte Haus, also sind die 11 % auch für das ganze Haus zu rechnen und auf alle Quadratmeter zu verteilen. Die obige Rechnung von Dir würde nur zutreffen, wenn es nur Deine Wohnung betrifft. Ansonsten muss der berechnete Betrag durch die Gesamtwohnfläche dividiert und mit Deiner Fläche multipliziert werden.
Grüsse Günter
Dann jedoch
wären die anffallenden Kosten der Modernisierung nicht
gerechtfertigt.Von den Gesamtkosten kann der VM 11 % im Jahr umlegen. Dies
bedeutet hier, dass der VM bei 9800 € monatlich nach Deiner
Rechnung die Umlage erheben darf. Diese Umlage wird neben
etwaigen Mieterhöhungen erhoben. Im Übrigen muss der VM
öffentliche Zuschüsse, verbilligte Darlehen, oder ein einer
Heizungsänderung die Kosten einer herkömmlichen Anlage von den
Gesamtkosten absetzen. Sollte ohnehin eine Reparatur an der
Heizung erforderlich geworden sein und dies ist ein Grund,
dass nun umgestellt wird, müssen die Kosten einer Reparatur,
also eines gleichwertigen Heizkessels aus der Abrechnung
herausgerechnet werden.Grüsse Günter