Sonnenschutz Dachfenster

Hallo zusammen,

wie wäre hier die Lage:

In einer Mietwohnung im DG werden die 30 Jahre alten Dachfenster ausgetauscht. Bei Einzug in die Wohnung wurde der bevorstehende Austausch bereits angekündigt. An den Fenstern sind Verdunkelungsrollos angebracht, die die Vermieter (die bis zur Vermietung die Wohnung selbst bewohnt hatten) angebracht hatten.
In die neuen Fenster passen die Rollos nicht mehr.

Ist man als Vermieter verpflichtet, für einen gewissen Sonnenschutz zu sorgen und diesen zu stellen? Auch im Hinblick auf die Wärmeentwicklung, welche im DG im Sommer wirklich massiv ist (selbst mit den Rollos).

Wenn der Vermieter nicht in der Pflicht ist, die Wohnung aber mit solchen Rollos übergeben hat, muss der Mieter dann selber dafür sorgen und die Rollos dann bei späterem Auszug in der Wohnung lassen (da der Ursprungszustand ja mit Rollos war)?

Oder kann der Mieter, wenn der Vermieter nicht in der Pflicht ist, die Teile bei Auszug wieder mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen, anderweitig verscherbeln?

Die Teile sind nicht grad günstig in der Fenstergröße…

Danke + Grüße,
Sonja

Hallo !

Bei Einzug gab es Dachfenster MIT Rollos,also ist diese Ausstattungsvariante mitgemietet,oder nicht ?

Ersatzfenster müssen dann m.E. nach ebenfalls Sonnenschutz haben,was ja auch problemlos möglich ist(reine Kostenfrage).

Mieter kann das auch selbst anbringen lassen und da es sich wohl auch beschädigungslos entfernen lässt(wie eine Gardine auch),kann man es auch später mitnehmen.
Nur feste Einbauten durch den Mieter(mit Genehmigung eingebaut),Fliesen etwa,die werden damit zum festen Bestandteil der Wohnung und müssen drinbleiben. Es kann dann eine Kostenbeteiligung durch den Vermieter geben.

MfG
duck313

Hallo Duck,

ja, die Kostenfrage ist ja das Problem :wink: seeeeeeeeeeehr sparige Vermieter…

Danke + Gruß,
Sonja