Hallo zusammen,
wie wäre hier die Lage:
In einer Mietwohnung im DG werden die 30 Jahre alten Dachfenster ausgetauscht. Bei Einzug in die Wohnung wurde der bevorstehende Austausch bereits angekündigt. An den Fenstern sind Verdunkelungsrollos angebracht, die die Vermieter (die bis zur Vermietung die Wohnung selbst bewohnt hatten) angebracht hatten.
In die neuen Fenster passen die Rollos nicht mehr.
Ist man als Vermieter verpflichtet, für einen gewissen Sonnenschutz zu sorgen und diesen zu stellen? Auch im Hinblick auf die Wärmeentwicklung, welche im DG im Sommer wirklich massiv ist (selbst mit den Rollos).
Wenn der Vermieter nicht in der Pflicht ist, die Wohnung aber mit solchen Rollos übergeben hat, muss der Mieter dann selber dafür sorgen und die Rollos dann bei späterem Auszug in der Wohnung lassen (da der Ursprungszustand ja mit Rollos war)?
Oder kann der Mieter, wenn der Vermieter nicht in der Pflicht ist, die Teile bei Auszug wieder mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen, anderweitig verscherbeln?
Die Teile sind nicht grad günstig in der Fenstergröße…
Danke + Grüße,
Sonja