Sonnenschutz einhängen - erlaubt?

Hallo liebe Ratgeber,

angenommen ein Balkon ist lediglich zur Hälfte mit dem Dach darüber bedeckt, allerdings hat dieses Dach so Metallhaken, an denen man etwas einhängen kann. Ist es erlaubt, daran einen Sonnenschirm einzuhängen, der sonst auf 6 Pfeilern stünde (er ist ein extravaganter Schirm, wobei durch das einhängen 3 Stützen wegfielen und somit der bereits geringe Platz auf dem Balkon wohnlich genutzt werden kann). Mit allen 6 Stützen wäre er zwar fest, doch mit dem Einhängen ist alles nochmal ästhetischer, ansehnlicher, sicherer und schöner.

Sonnenschutz - so habe ich in Erfahrung gebracht - haben keine genormten Vorgaben (ich habe Sonnenschirme mit 5x5 m im Achteck gefunden etc.), lediglich Markisen, welche in die bauliche Substanz befestigt werden müssen, sind genehmigungspflichig.

Und noch eine Frage, die ihr sicher beantworten könnt, es tut mir leid, ich kenn mich nicht aus: Was ist ein unzulässiger Sonnenschutz?

Wie ist das denn zu beurteilen.

Vielen Dank

Meinst du nicht, dass es zielführender wäre den Vermieter zu fragen, statt in einem Forum?

vnA

Guten Morgen,
tatsächlich stellt der VM kein Problem dar, allerdings hat er mich selbst gebeten, dass ich dies überprüfen soll, da einige ihm wohl deshalb auf die Pelle rücken. Er möchte keinen Aufwand haben, aber er möchte anderen gegenüber sagen können, dass dies rechtlich alles in Ordnung ist.
Dies liegt an seinem fortgeschrittenen Alter und auch an seiner Erkrankung, dass er nicht selbst da etwas tun möchte (das verstehe ich zu gut), deshalb muss/soll ich mich informieren und ihm anschließend berichten.
Ich finde das fair und ok, ich möchte ihn ja auch nicht weiter belasten und evtl. die Last anderer wieder abnehmen, leider kann ich aber zu diesem Thema kaum Genaues bzw. gar Gesetzestexte finden.

Für weitere Infos bin ich natürlich offen und dankbar.

Hallo,
dann läuft das Ganze doch eher auf eine Frage der Machbarkeit hinaus ( technisch, ästhetisch ). Von daher wären Fotos und Maßangaben ( Flächen, Art der Verankerung, Materialdicken, Gewichte ) angebracht, denke ich.
Vielleicht in „Bauhandwerk“ verschieben / neu einstellen?
Freundliche Grüße
Thomas

technisch wäre dies kein Problem, die Größe umfasst die Länge des Balkons (etwa 2,80m) auf einen Meter Breite. Die Pfosten sind gestrichen in der Farbe des Geländers und der Bezug ist wie die Hauswand. Also die Realisierung ist keine weitere Problematik, einzig möchte mein Vermieter, dass ich abkläre, ob das ohne seine Zustimmung möglich ist, damit er letztlich keine nervenden Nachbarn abwehren muss. Wie gesagt, er hat für diese (die ihn leider auch schon jahrelang ärgern) keine Kraft mehr.

Hallo

Wenn der Vermieter einverstanden ist, dann ist das doch kein Problem - was die Nachbarn dazu meinen, kann ihm egal sein *).
Grundsätzlich haftet der Mieter dem Vermieter für Beschädigungen/Folgeschäden - z.B. wenn er irgendetwas an der Bausubstanz befestigt. Bei einem Sonnensegel/Sonnenschirm wäre neben Regenwasser (wo läuft das hin?) auch an die erhöhten Windbelastungen zu denken (mit Haken am Bauwerk befestigt - hält die Konstruktion das aus?).

*) … es sei denn, Du hättest ein winziges, aber entscheidendes Detail vergessen:

Um welche Art von Mietwohnung in welcher Art von Haus handelt es sich?
In welchem Rechtsverhältnis stehen „die nervenden Nachbarn“ zum Vermieter?

z.B. besondere Regeln zu beachten in einer Anlage mit Eigentumswohnungen > bei Eingriffen oder optischen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (Fassade, Balkone)

Grüsse Rudi

Ah gut zu wissen. Also es wäre so gestellt, dass das Wasser direkt in den Blumentrog abfließen würde, kein weiterer Mitbewohnen wäre belästigt.

Der Auf- bzw. Abbau beträgt jeweils ca. 30 Sekunden. Es ist nur eingehakt, keine Befestigung andersweitig, sodass kein Eingriff (natürlich nicht!) in die Bausubstanz o.a. vorgenommen wird. Dieses Einhängen erspart lediglich 2-3 weitere Pfosten (auf Pfosten ausschließlich stehend ist ja rechtlich keine Frage, da es sich dann um einen Sonnenschirm handelt). Bei Wind etc. ist dies ganz schnell eingepackt, also auch wenn es zu Stürmen kommen sollte, wäre es ja weg (eben wie ein Schirm).

Der VM wohnt im gleichen Haus, ebenso wohnen dort noch einige andere, welche eine gekaufte Wohnung haben bzw. auch welche, die auch Mieter sind.
Die Anderen machen es meinem VM immer sehr schwer, grade weil es ihm nicht gut geht und sie wohl heiß auf seine Wohnung sind (so vermute ich mal). Alles was er ok findet, prangern sie an, damit es ihm wohl noch schlechter geht :frowning:
Deshalb will er Klarheit, da diese mal wieder gesagt haben, es sein ein unzulässier Sonnenschutz. Er weiß es nicht, ich hab nichts im Netz gefunden und will ihm keine Mühe machen.
Was ist denn zulässig und was nicht?
Ein sechsbeiniger Schirm, der die Extravaganz eines Mieters ausdrückt evtl. sofern er nicht fest verankert ist? Einen zweibeinigen Schirm kann man ohne weiteres aufstellen, da es diese ja auch so zu kaufen gibt. Aber Stangenkauf vs. Maßanfertigung dürfte doch nicht so unterschiedlich sein, oder doch?

Nachbarn können nur dann erfolgreich Einwände geltend machen, wenn sie in ihren Rechten beeinträchtigt sind.
Es gibt öffentlich-rechtlich relevante Rechte wie z.B. die Einhaltung der Abstandsflächen oder eine im B-Plan festgelegte Maximalhöhe, - tiefe, -breite. Antworten kann es auf dem zuständigen Bauamt geben. Dort wird auch geklärt, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
Dann gibt es auch noch privatrechtliche Rechte wie z.B. Verschattung und Verunstaltung, die wertrelevat für das Nachbargrundstück sind. Von hier aus kann das nicht beantwortet werden.
In diese Kategorie gehören auch Rechte einer WEG, wenn es sich nicht um ein Einzelhaus sondern um eine Eigentumswohnanlage handelt.

vnA

Im Prinzip ist also besser, 5 Pfosten zu machen, dann ist es ein ganz offizieller Schirm ohne Extravaganz und mein Vermieter kann in Ruhe leben. Dann möchte ich das natürlich so machen, damit man nichts sagen kann.

Würde ihm das helfen? Denn ich habe auch einen tollen Schirm von Redbull (5x5m) gefunden, dieser ist allerdings leider nicht passgenau. (Diesen, den ich aufstellen will, der ist tatsächlich explizit maßgeschneidert, sodass kein anderer verschattet wird, keiner bekommt Regen oder Reflexion ab, etc.)

Aktuell hat jeder Balkon einen anderen Schirm und jeder hängt über die Brüstung raus, da das Aufstellen durch den darüberliegenden Balkon sehr erschwert ist. Einige sind in schlecher Qualität und sehen sehr schäbig aus. Aber dies sind Eigentümer und sie ärgern gern meinen Vermieter, da sie sich keinen maßgeschneiderten Schirm leisten möchten. Deshalb setzen sie ihn unter Druck, damit unsere Beziehung evtl bricht. Das haben wir schon durchschaut, dem geben wir nicht nach.

Mit 5 Pfosten und freistehend wäre sicher ok, oder?

Tatsächlich hat der Vermieter die Duldung von der Zustimmung der Mitmieter abhängig gemacht.

Die sollte man also anhand von Skizzen, Fotos und ggf. Aussprache mit Ortstermin - zielführenderweise schrfitlich - einholen, bevor man sich den Schirm besorgt oder gar montiert.

Hier kennt niemand die örtlichen Gegebenheiten, denkbare Abschattungen tieferliegender Balkone, Außenwirkung, Gefährdungspotential bei Sturm unter parkender Autos oder spoilender Kinder usw., um deren Meinung vorhersagen zu können.

Ein 25 m² großen Sonnenschutz mit erwartbar deutlicher Ausladung über die Balkonbegrenzung halte ich wenigstens für bedenklich, einen Vertikalsonnenschutz hingegen nicht: http://img1.jalousiescout.de/landingpages/sichtschut…

G imager

Danke, diese Punkte sind auch alle bedacht, es gibt keine Verschattung, der Schirm kann aufgrund des Einhängens eben grad nicht runterfallen, ein konventioneller Schirm hingegen schon, da er nur mit Neigung nach außen stehen kann, Kinder und Autos werden nicht getroffen, da unten Gebüsch ist.
Es geht wirklich nur darum, ob ich 6 bzw 5 Pfosten nehmen soll oder einhängen darf. Der Schirm ist in 30 Sekunden komplett auf- bzw. abgebaut. Die Leute, die sich beschweren wohnen außerdem auf der ganz anderen Seite des Hauses…

Der Schirm ist eine Maßanfertigung für genau diesen Balkon, hergestellt von Handwerksmeistern, damit er unauffällig, dennoch schön, praktisch und vor allem sicher ist. Ich hatte es mit herkömmlich Schirmen versucht, aber da ist die Sicherheit einfach eingeschränkt und man ist ständig nur am hin- und her schieben beschäftigt - es passt leider nie.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, nach Rücksprache mit einem Juristen bin ich nun zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Sonnenschutz dieser Art nicht unzulässig sein kann und dass die Diagnose aus der Ferne auch niemand aufstellen kann. Somit wird nun jede Aktion, die da dagegen angestrebt wird, rein aus Bösartigkeit und Boshaftigkeit sein.
Jetzt bleibt nur eins - stark bleiben.

Hallo,

also dieses Problem habe ich ähnlich auch schon mal gelesen, aber nun gibts ein richtungsweisendes Urteil vom Münchner Amtsgericht, welches besagt, dass Sonnenschutz sozial üblich ist. Dies gehts sogar soweit, dass eine Markise geduldet werden muss, aber an der baulichen Substanz sollte man nichts verändern.
Somit kann ein anderer gern klagen gehen, aber ich finde es schon erschreckend, dass man aus Boshaftigkeit das Leben anderer versucht zu beschränken.

Es bleibt zu wünschen, dass ihr in Ruhe weiter leben dürft. Aber solang der böse Nachbar dies nicht will, viel Kraft!!!
Ach ja und meine Erfahrungen vor Gericht sind, dass die Richter und Richterinnen schnell feststellen, wenn es um Schikane und Böswilligkeiten geht. Dem geben sie zum Glück nicht nach, sie schauen nach Recht und Gesetz und kümmern sich darum, dass der Schickanierer die Schranken aufgezeigt bekommen.

Hallo,

also dieses Problem habe ich ähnlich auch schon mal gelesen,
aber nun gibts ein richtungsweisendes Urteil vom Münchner
Amtsgericht, welches besagt, dass Sonnenschutz sozial üblich
ist.

Hi,

das Urteil eines AG kann kein richtungsweisendes Urteil sein. Das AG ist die niedrigste Instanz, da kommen noch mindestens 2 Instanzen darüber, mit Zulassung zum BGH auch 3…
.

Es bleibt zu wünschen, dass ihr in Ruhe weiter leben dürft.
Aber solang der böse Nachbar dies nicht will, viel Kraft!!!
Ach ja und meine Erfahrungen vor Gericht sind, dass die
Richter und Richterinnen schnell feststellen, wenn es um
Schikane und Böswilligkeiten geht. Dem geben sie zum Glück
nicht nach, sie schauen nach Recht und Gesetz und kümmern sich
darum, dass der Schickanierer die Schranken aufgezeigt
bekommen.

Du kennst den Spruch wohl noch nicht:

Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand?

Gruß
Tina