Hallo liebe Ratgeber,
angenommen ein Balkon ist lediglich zur Hälfte mit dem Dach darüber bedeckt, allerdings hat dieses Dach so Metallhaken, an denen man etwas einhängen kann. Ist es erlaubt, daran einen Sonnenschirm einzuhängen, der sonst auf 6 Pfeilern stünde (er ist ein extravaganter Schirm, wobei durch das einhängen 3 Stützen wegfielen und somit der bereits geringe Platz auf dem Balkon wohnlich genutzt werden kann). Mit allen 6 Stützen wäre er zwar fest, doch mit dem Einhängen ist alles nochmal ästhetischer, ansehnlicher, sicherer und schöner.
Sonnenschutz - so habe ich in Erfahrung gebracht - haben keine genormten Vorgaben (ich habe Sonnenschirme mit 5x5 m im Achteck gefunden etc.), lediglich Markisen, welche in die bauliche Substanz befestigt werden müssen, sind genehmigungspflichig.
Und noch eine Frage, die ihr sicher beantworten könnt, es tut mir leid, ich kenn mich nicht aus: Was ist ein unzulässiger Sonnenschutz?
Wie ist das denn zu beurteilen.
Vielen Dank