Sonnenstudiovertrag 5 Jahre

Hallo und Hilfe,
Sonnenstudiovertrag wurde 2008 geschlossen. Laufzeit 2 Jahre monatl. Nutzungsgebühr 40.- Euro. Eine Nebenabrede wurde geschlossen. Nennt sich „Vertrag über Treuerabatt“. Laut diesem wird der Grundvertrag auf 20,- Euro monatlich gekürzt. Wird der Vertrag vor einer Ablauf von 5 Jahren gekündigt muss der Nachlass nachbezahlt werden. Ist dies nun eine Knebelvertrag? Wie komme ich aus dem Vertrag raus ?

Danke

Hallo,

also, Vertrag ist Vertrag und ich sehe da kein Punkt der gegen den § „Treu und Glaube“ verstößt. Im übrigen müsste ich schon den gesamten Wortlaut des Vertrages kennen, um brauchbar Antwort geben zu können. Aufgrund Ihrer Angaben -ich muss etwas raten- können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn Sie aber schon über drei Jahre im Vertrag sind, (so bei den Versicherungsverträgen) können Sie ohne Schaden oder Beiträge zurückerstatten zu müssen, kündigen. Wenn aber gerade die zwei Jahre vorbei sind, müssten Sie für die Zeit der gekürzten Beträge wohl den Nachlass zurückerstatten, so steht es wohl im Vertrag.
Da aber Richter jeden Tag unterschiedlich entscheiden, kann es bei einem gerichtlichen Prozess mal so oder auch ganz anders ausgehen. Ich habe da die eigenartigsten Erlebnisse gehabt.
MfG
PB

Hallo,

grundsätzlich halte ich die Klausel wegen Verstoß gegen § 309 Nr. 9a BGB bzw. wegen Umgehung von § 309 Nr. 9a BGB für unwirkam.

Das gilt bei strenger Anwendung jedoch auch für den Treuerabatt, da dieser ebenfalls Inhalt der unwirksamen Klausel ist.

Allerdings führt das natürlich zu Wertungswidersprüchen, da damit der von §309 BGB bezweckte Verbraucherschutz vereitelt wird. Deshalb wird man hier über Umwege sicher zu eine verbraucherfreundlichen Auslegung des Gesetzes kommen müssen.

Wegen der Einzelheiten und der weiteren Schritte, insbesondere der außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Sonnenstudio sollten Sie sich jedoch anhand des konkreten Vertrages von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Viele Grüße

Ich denke nicht das es ein Knebelvertrag ist…

http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag

Nun… einfach mit dem Vertragspartner sprechen! Sollte der nicht einlenken, kannst du natürlich klagen, aber das dürfte hier nicht wirklich gut aussehen für dich. Vertrag ist halt Vertrag…

Vielleich hilft dieses:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Der geschlossene Vertrag ist rechtlich eindeutig. Der Nachlass ist ein Bonus für die lange Laufzeit. Vor Ablauf der 2 Jahre ist keine Kündigung möglich und danach wird der gegebene Bonus je Monat angerechnet. Knebel hin oder her, dieser Vertragsbestandteil kann nicht ausgehebelt werden. Wie sieht es denn mit den AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) aus, wird der Vertrag nach Ablauf der 2 Jahre automatisch verlängert falls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertragsendes nicht eingehalten wird oder wie wurde die Kündigung geregelt?? Dann wäre nämlich das nächste Problem da, bitte mal die Vertragsbedingungen bzgl. Kündigung genau lesen.

Gruß
Hutsch

Hallo,

also der Treuerabatt-Vertrag ist so zu erklären, dass du eine „vergünstigte“ Ware oder Leistung erhälst, wenn du dich dafür entschließt, dich für eine bestimmte Laufzeit daran zu binden. Der Vertrag ist rechtens - so wie auch ein Mietvertrag über eine bewegliche Sache es wäre. Nehmen wir an, du mietest dir für Bauarbeiten zuhause ein Baugerät (z.B. Rüttelmaschine) an und vereinbarst mit dem Vermieter eine Mietdauer von 2 Monaten. Der sagt dir, okay, wenn du zwei Monate das Teil behältst, überlasse ich dir es für 50,- € / Monat - eine Wochenmiete dagegen hätte 20,- € dann gekostet; sprich eine „vergünstigte“ Miete von ca. 30,- € / Monat. Wenn du allerdings das Teil doch nicht für die ganze Dauer nutzt, sondern schon nach 2 Wochen ankommst und sagst, dass du es nicht mehr brauchst, so musst du dann auch den „Mehrpreis“ bezahlen in Höhe der üblichen Wochenmiete und kannst nicht erwarten, dass du für eine Rechnung aufkommen musst, die lediglich die Mietdauer anteilig der Monatsmiete ausmacht = richtig: 2 x 20,- € und falsch: 1/2 x 50,- €. Musst du doch auch zugeben, dass dies für den Vermieter ein Minusgeschäft wäre, wenn er sich darauf einließe.
In deinem Fall gibt es nach meiner Ansicht keine Möglichkeit auf Preisminderung. Du hast einen Vertrag offenbar geschlossen, weil er lukrativ aussah, ohne an die 5 Jahre Laufzeit zu denken. Sorry aber ich denke, dass du jetzt nur noch „Schadensbegrenzung“ erreichst, wenn du den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst und den Nachlass - wie vereinbart - drauf zahlst. Oder du gehst wieder regelmäßig ins Sonnenstudio und nutzt deinen Vertrag aus.

Hoffe etwas mehr Klarheit in die Sache gebracht zu haben und wünsche noch alles Gute.

Gruß, TT

Hallo,

meines Wissens gelten für Verträge, die länger als 3 Jahre laufen gesetzliche Sonderküngungsregeln. Wenn ich z.B. eine Versicherung auf 10 Jahre abschließe und dadurch 5% zusätzlichen Rabatt bekomme, dann kann ich den Vertrag nach 3 Jahren kündigen, ohne den „Bonus“ zurückzahlen zu müssen.
Das müsste in diesem Fall auch so sein.

Gruß,

twilight666

Hallo (nochmals).
Sorry, bei mir wird angezeigt, dass ich dir noch nicht geantwortet hätte, was allerdings nicht ganz korrekt ist.
Zumindest habe ich dir unter dem Pseudonym „TT-fragt“ geantwortet.
Hoffe dir konnte geholfen werden. Alles Gute weiterhin!
Grüße, TT