Hallo,
also der Treuerabatt-Vertrag ist so zu erklären, dass du eine „vergünstigte“ Ware oder Leistung erhälst, wenn du dich dafür entschließt, dich für eine bestimmte Laufzeit daran zu binden. Der Vertrag ist rechtens - so wie auch ein Mietvertrag über eine bewegliche Sache es wäre. Nehmen wir an, du mietest dir für Bauarbeiten zuhause ein Baugerät (z.B. Rüttelmaschine) an und vereinbarst mit dem Vermieter eine Mietdauer von 2 Monaten. Der sagt dir, okay, wenn du zwei Monate das Teil behältst, überlasse ich dir es für 50,- € / Monat - eine Wochenmiete dagegen hätte 20,- € dann gekostet; sprich eine „vergünstigte“ Miete von ca. 30,- € / Monat. Wenn du allerdings das Teil doch nicht für die ganze Dauer nutzt, sondern schon nach 2 Wochen ankommst und sagst, dass du es nicht mehr brauchst, so musst du dann auch den „Mehrpreis“ bezahlen in Höhe der üblichen Wochenmiete und kannst nicht erwarten, dass du für eine Rechnung aufkommen musst, die lediglich die Mietdauer anteilig der Monatsmiete ausmacht = richtig: 2 x 20,- € und falsch: 1/2 x 50,- €. Musst du doch auch zugeben, dass dies für den Vermieter ein Minusgeschäft wäre, wenn er sich darauf einließe.
In deinem Fall gibt es nach meiner Ansicht keine Möglichkeit auf Preisminderung. Du hast einen Vertrag offenbar geschlossen, weil er lukrativ aussah, ohne an die 5 Jahre Laufzeit zu denken. Sorry aber ich denke, dass du jetzt nur noch „Schadensbegrenzung“ erreichst, wenn du den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst und den Nachlass - wie vereinbart - drauf zahlst. Oder du gehst wieder regelmäßig ins Sonnenstudio und nutzt deinen Vertrag aus.
Hoffe etwas mehr Klarheit in die Sache gebracht zu haben und wünsche noch alles Gute.
Gruß, TT