Sonntags arbeiten in der Schwangerschaft ?

Hallo,
ich bin im 3 Monat schwanger und arbeite an der Rezeption eines Hotels.
Laut MuSchG darf ich nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten und nicht mehr an Sonntagen?
Ab welchem Monat gilt dieses Gesezt ?

Vielen Dank
Christin

Hallo Christin,
das kann ich Dir leider nicht sagen. Vor allem kann es in der Gastro besondere Regelungen geben, die ich nicht kenne.
Sorry.
Weiterhin alles Gute für Deine Schwangerschaft
Liebe Grüße
-Nadine-

Hallo Christin 1, vielen Dank für das Vertrauen, daß Sie in mich setzen. Ich habe im Internet unter MuSchG das Mutterschutzgesetz gefunden und unter §8 eine Erklärung zu Ihrem Anliegen gefunden. Dieses habe ich so verstanden, daß Sie ab dem 4. Monat Sonderrechte besitzen, die Sie wahrnehmen können. Ich empfehle Ihnen diese Seiten im Internet oder in einer Bücherei nochmals nachzulesen. Dies ist die einzige Hilfe die ich Ihnen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Labatzke

Hallo Christin,
habe mal gegoogelt und unter

http://www.geburtstermin.de/mutterschutzgesetz.html

Folgendes gefunden:

§ 8

Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Alles Gute für Sie und Ihr Baby

Liebe Grüße

Sybille Ahrens