Wer kann weiterhelfen? In meiner Firma wurde und wird regelmässig an Sonntagen und an Feiertagen gearbeitet.Es wurden keine Zuschläge und auch keine freien Tage zusätzlich gewährt.Jetzt wurden auch noch die Tage (laut Gesetz musste Geschäft zu bleiben…neu…die letzten Jahre war auf) vom Lohn abgezogen bzw. der Stundenlohn nicht gezahlt obwohl laut Schichtrythmuss es Arbeitstage gewesen wären.
Hallo Anibe, da kann ich leider nicht helfen, das ist eine Frage für einen Arbeitsrechtler Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich bin nur Steuerexperte, der hier nicht gefordert wird. Lieber Gruß Jo
obwohl laut
Schichtrythmuss es Arbeitstage gewesen wären.
Wenn ich die Frage richtig verstehe, erwartest du, dass Arbeitszeit bezahlt wird, die zwar a) arbeitsvertraglich vereinbart ist, an der b) der Arbeitgeber aufgrund neuer gesetzlicher Regelung kein Interesse mehr hat und die deshalb c) auch nicht geleistet wurde, obwohl andere Arbeitnehmer desselben Betriebes sehr wohl arbeiten.
Dein Anspruch ist m. E. davon abhängig, inwieweit die Aufgaben, die Inhalt deines Arbeitsvertrages sind, vom gesetzlichen Verbot betroffen sind. Das heißt, es kommt darauf an, ob und in welchem Umfang es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, dir im Rahmen des Arbeitsvertrages auch Aufgaben zu übertragen, die vom gesetzlichen Verbot nicht betroffen sind.
Also ich versuche mich richtig auszudrücken, wir arbeiten im Schichtwechsel 6 Tage dann 3 Tage frei.(Früh und Spät)Demnach hätten wir am Heilig Abend und am 1.Feiertag Dienst gehabt.Nun Musste seid letztem Jahr erstmalig Firma zu bleiben.Also sind zwei Tage weggefallen.3Jahre lang wurde bezahlt weil für uns gab es keine Feiertage auch keine Sonntage,immer flott durcharbeiten…ohne irgendwelche Zuschläge oder freie Tage zusätzlich…bei einem Bruttolohn von 7 Euro die Stunde. Im Arbeitsvertrag ist nichts erwähnt. Nur das Mehrstunden geleistet werden müssen.
Danke für Deine Antwort
Nochmal: Was ist das Problem?:
a) Willst du eine zusätzliche Vergütung („Zuschläge“) für früher geleistete Arbeit? Wenn du den Anspruch nicht aus dem Arbeitsvertrag ableiten kannst (weil da von Zuschlägen nichts steht), müsstest du andere Rechtsgrundlagen finden (ungerechtfertigte Bereicherung des Arbeitgebers, Sittenwidrigkeit des Arbeitsvertrages, …). Das wird nicht leicht!
b) Willst du eine Vergütung für Zeiten (Sonntage, Feiertage) haben, obwohl du nicht gearbeitet hast? Das scheitert schon allein daran, dass du (offensichtlich) versäumt hast, deinem Arbeitgeber deine „Arbeitskraft anzubieten“. Denn so wird unterstellt, dass du mit dem Wegfall der Arbeitszeit einverstanden warst, und grundsätzlich (d. h.; von Ausnahmen abgesehen) wird nur geleistete Arbeitszeit vergütet.
c) Willst du eine Vergütung für künftige Zeiten, von denen du der Meinung bist, dass sie Arbeitszeiten gemäß deinem Arbeitsvertrag sind, zu denen dein Arbeitgeber dich aber nicht einsetzen will? Dann gilt das von mir heute morgen Gesagte. Und zusätzlich (möglicherweise ganz wichtig): Du musst deinem Arbeitgeber deine „Arbeitskraft anbieten“ und dies im Zweifel auch nachweisen können.
d) Oder willst du einfach nur mal deutlich machen, dass dein Arbeitgeber dich unfair behandelt, dich vielleicht sogar ausbeutet? Dann hast du wahrscheinlich recht, aber du bist halt „am kürzeren Hebel“. Und prüfe, ob du noch beim richtigen Arbeitgeber bist!
Du siehst, ganz einfach ist die Sache nicht. Mein Tipp: Wende dich an den Betriebsrat, wenn ihr einen habt, oder an deine Gewerkschaft.