Dienstgeber ordnet dem Dienstnehmer an, an einem Wochenende Samstag nach Ladenschluss und Sonntag unter Tags wegen Umdekorationen in der Filiale auf Überstunden zu arbeiten.
Und das obwohl bereits in der selben Woche bereits von Montag bis Freitag gearbeitet wurde und da bereits mehrere Überstunden für den Dienstnehmer angefallen sind.
Ist sowas erlaubt? Wie sieht es da arbeitsrechtlich aus?
ich kenne die tarifvertraglichen Regeln nicht denen der Arbeitnehmer unterliegt.
Ich empfehle für die Rechtslage an sich, einfach mal die Homepage des Ministeriums für Arbeit an dieser Stelle http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=C… aufzuschlagen, wo die Gesetze dazu als PDF hinterlegt sind.
bei Euch in Ösitanien hinter den sieben Bergen gibt es doch diese wunderbare Einrichtung der Arbeiterkammer. Da würde ich einfach mal nachfragen. Spezialisten für ausländisches Arbeitsrecht wirst Du auf w-w-w. de eher nicht finden.
Aber so mal aus dem Gefühl und vor dem Hintergrund deutschen Rechts: Wenn Arbeits- und ggf. Tarifvertag Sonntagsarbeit nicht ausdrücklich ausschließen, und darin ggf. definierte Grenzen für Überstunden nicht überschritten werden, spricht grundsätzlich nichts gegen Sonntagsarbeit und Überstunden, wenn diese aus konkreten Gründen erforderlich ist. Dabei darf natürlich eine ggf. bestehende absolute Grenze der maximalen Tages- und ggf. Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden.