Wenn man von Sonntag zu Montag in die Nachtschicht geht,wie ist das dann mit dem Sonntags - und Nachtzuschlag geregelt? Von wann bis wann bekommt man Sonntags - und Nachtzuschlag und wieviel % ? Wie verhält sich das wenn dies Überstunden sind? Man unterliegt keinem Tarifvertrag und es gibt keinen Betriebsrat. Kann man dies irgendwo nachlesen(Gesetz etc.)?
Von wann bis wann bekommt man Sonntags - und Nachtzuschlag und
wieviel % ? Wie verhält sich das wenn dies Überstunden sind?
Man unterliegt keinem Tarifvertrag und es gibt keinen
Betriebsrat. Kann man dies irgendwo nachlesen(Gesetz etc.)?
Wenn es keinen TV gibt, dann regelt die Vergütung der Arbeitsvertrag.
Pauschal kann man zum Sonntagszuschlag sagen, wenn er gezahlt wird, dann für jede Stunde am Sonntag zwischn 00:00 und 24:00 Uhr…
Beginnt Dein Dienst Sonntags um 20 Uhr und endet Montag um 6 Uhr…sind 4 Sonntagsstunden (20-24 Uhr) drin…
Nachtzuschlag kann man pauschal nicht sagen, da hier Arbeitsvertrag und/oder Branche den Zeitraum definieren…
Unerheblich ist, ob die Arbeitszeit Überstunden sind oder net, es zählt alleine die Tatsache, dass zu den relevanten Zeiten Arbeit geleistet wurde.
ich halte es für eher unwahrscheinlich,das auf das Arbeitsverhältnis
KEIN Tarifvertrag anwendbar wäre…ich würde mich mal bei der Bundesagentur für Arbeit auf deren Webseite umsehen.Dort gibt es ein Berufsverzeichnis/Tätigkeiten und dort sieht man dann auch zu welcher Branche diese zugeordnet ist.Damit hat man dann die zuständige Gewerkschaft und dort wird einem geholfen…
du weißt aber schon, wann Tarifverträge anwendbar sind? Die Existenz alleine reicht nicht. Zudem gibt es ganze Branchen, die tariffrei sind, z.B. der ganze IT-Sektor.
Ist der Arbeitgeber in der tarifschließenden Organisation und der Arbeitnehmer in der tarifschließenden Gewerkschaft? Wahrscheinlich nicht, sonst würde der Poster nicht wie selbstverständlich von fehlender Tarifbindung ausgehen.
Ist der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen („es gelten die jeweiligen Tarife der Branche ABC“)? Wenn das so wäre, würde der Poster nicht das Gegenteil schreiben.
wenn zu diesen Themen keine tarifliche Regelung gilt und auch im Arbeitsvertrag nix vereinbart wurde, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge nur für Nachtarbeit. Nachtarbeit ist in § 2 Abs. 3 ArbZG definiert, der Anspruch auf Zuschlag in § 6 Abs. 5 ArbZG. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
Beim gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag kann der AG frei entscheiden, ob er Geld oder Freizeit gewährt. Bei der Frage der „Angemessenheit“ hat sich die mir bekannte Rechtsprechung bei max. 25% eingependelt, aber auch nur 10% könnten gerade noch zulässig sein (BAG 5 AZR 422/04).
Für Überstunden- und Sonntagszuschläge gibt es jedenfalls keinerlei gesetzliche Anspruchsgrundlage.
Laut §3b Abs. 3 Einkommenssteuergesetz: gilt die Zeit von 0-4 Uhr Montags aber auch als Sonntag demzufolge müsste man ja in dieser Zeit dann auch noch Sonntagszuschlag bekommen!?? Hier mal der Link:
du weißt aber schon, wann Tarifverträge anwendbar sind? Die Existenz :alleine reicht nicht. Zudem gibt es ganze Branchen, die tariffrei :sind, z.B. der ganze IT-Sektor.
Also einen Haustarifvertrag für 38.000 Mitarbeiter einer großen IT-Firma würde ich nicht als Tariffrei bezeichnen.
Wenn es keinen TV gibt, dann regelt die Vergütung der
Arbeitsvertrag.
Schon mal was von Betriebsvereinbarungen oder auch solch unbedeutenden Dingen wie betrieblicher Übung gehört?
Pauschal kann man zum Sonntagszuschlag sagen, wenn er gezahlt
wird, dann für jede Stunde am Sonntag zwischn 00:00 und 24:00
Uhr…
Nö, pauschal kann man zum Sonntagszuschlag nur sagen, dass er ohne Tarifbindung genau so gezahlt wird, wie es in irgendeiner Form vertraglich niedergelegt oder freiwillig gezahlt wird, da es schlich keinerlei generell ableitbaren Anspruch auf einen Zuschlag für Mehr-, Sonn- oder Feiertage gibt (vgl. BAG-Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/05).
Nachtzuschlag kann man pauschal nicht sagen, da hier
Arbeitsvertrag und/oder Branche den Zeitraum definieren…
Wieder völliger Blödsinn!
Natürlich regelt nicht allein die Branche oder der Arbeitsvertrag den Zeitraum, denn im Gegensatz zu einer fehlenden Regelung der Zuschläge für Mehr-, Sonn- oder Feiertage gibt es sehr wohl eine gesetzliche Regelung dafür, dass für die Arbeitszeit zwischen 23:00Uhr und 06:00Uhr (§ 2, Abs. 3) ein angemessener Ausgleich geschaffen werden muss (§ 6, Abs. 5 ArbZG).
Unerheblich ist, ob die Arbeitszeit Überstunden sind oder net,
es zählt alleine die Tatsache, dass zu den relevanten Zeiten
Arbeit geleistet wurde.
Auch das ist völliger Unfug, da es Branchen gibt, die eine rollierende Woche haben.
man sollte für sonntag bis 24.00 uhr die sonntagszuschläge also % 50, danach von 24.00 - 04.00 uhr % 40 und von 04.00 - 06.00 % 25 sollte man kriegen.
hier kannst ja auch weiter gucken:
es gibt hier eine halbe Million registrierter Nutzer…komisch das immer einer was zu meckern hat…*grinz*…
Und zu Dieter Nuhr…der gute Mann hat auch gesagt,man solle
IMMER Kritisch bleiben…
Nun…das bin ich immer…
Zu der von dir verlinkten Studie der Bundesagentur für Arbeit möchte ich dezent anmerken,das hier der Spruch:
„Trau keiner Statistik,die du nicht selber gefälscht hast“
zutrifft.
Im Erhebungszeitraum der Studie war die Regelung nach dem Arbeitsförderungsgesetz noch so,das daß Arbeitslosengeld nach der regelmäßigen Wöchentlichen Arbeitszeit bemessen wurde.
Von daher habe ich berechtigte Zweifel an den in der Studie genannten Zahlen…
„Tarif-Verträge“ gibt es weitaus mehr…ob diese allerdings immer wirklich die Bezeichnung verdienen…
In den neuen Bundesländern gibt es zum B. einen Tarifvertrag,der einen
Mindestlohn von 3,89 € BRUTTO pro Stunde vorsieht !!!
In den alten Bundesländern gibt es einen der 12 Stundenschichten als
NORMALE Arbeitszeit vorsieht (3 mal die Woche ) …
In einigen Betrieben werden diese „Haus-Tarifverträge“ übrigens TOP
SECRET gehandhabt…neue Mitarbeiter bekommen davon gar nichts mit…
* 25 % für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 6 Uhr
* 40 % für Nachtarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr
* 50 % für Sonntagsarbeit
* 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
* 150 % für besondere Feiertagsarbeit (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai, sowie die Zeit bis 4 Uhr am Folgetag, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde)
ich verstehe das irgendwie nicht. jede link sagt etwas anders.
aber ich bin der meinung wenn extra im arbeitsvertrag über zuschläge etwas nicht steht wird gesetzlich zuschläge ausgezahlt und das ist denn hier in deutschland so wie im wikipedia steht.
und was hat die evtl. Steuerfreiheit von Zuschlägen mit dem RECHTSANSPRUCH auf die Zahlung von Zuschlägen für bestimmte Zeiten zu tun ???
Absolut NIX !!!