Sonntagsarbeit, AT-Mitarbeiter

Hallo zusammen,

ergänzend zu meinem unteren Thread noch zwei Fragen und vorher zwei Zitate aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  1. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Nun meine Frage:

  1. Grundsätzlich ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Wenn es im Rahmen einer Dienstereise zwingend erforderlich ist, an einem Sonntag an oder abzureisen, ist der Arbeitnehmer ja beschäftigt und zwar mit der Reise.

Hat er dann nach ArbZG einen Anspruch auf einen freien Tag?

  1. Muss ein AT-MA den Betriebsrat mit solchen Fragen beauftragen oder kann er diesen auch „umgehen“ und in einer Gesamtheit von 6 Personen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der dann stellvertretend für diese Gruppe mit der Firmenleitung verhandelt?

Es dankt für jeden Tipp im Voraus,

MadMorphi

Hallo.

  1. Muss ein AT-MA den Betriebsrat mit solchen Fragen beauftragen oder
    kann er diesen auch „umgehen“ und in einer Gesamtheit von 6 Personen
    einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der dann
    stellvertretend für diese Gruppe mit der Firmenleitung verhandelt?

Zunächst einmal muss kein Arbeitnehmer den BR mit irgendetwas „beauftragen“. Der BR hat qua Amt und Gesetz den Auftrag, sich um derlei zu kümmern. Das gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten. AT, KO oder DBDDHKP ist völlig Banane.

Zawotens steht natürlich jedem Beschäftigten der Rechtsweg - auf eigene Kosten usw. - jederzeit offen. Ob die Gruppe von 6 Personen das in dieser Form tun kann, weiß ich nicht; ich bin mir aber relativ sicher, dass der Weg der Musterklage - d.h., die sechs Leute setzen sich mit dem Anwalt auseinander, aber nur einer tritt als Kläger auf - der richtige wäre.

Aber bis dahin liegen evtl. noch einige Stolpersteine im Weg :

  • Wenn ein Tarifvertrag existiert und darin Fragen der Arbeitszeitgestaltung geregelt sind, sind die AT nicht automatisch von diesen Regelungen ausgeschlossen. Das müsste der Anwalt als erstes prüfen …

  • Es wäre dann zu prüfen, ob die einzelvertraglich abweichende Regelung - so explizit vorhanden - ggf. eine unbillige Härte gegenüber den AT bedeutet.

  • Für die Einstufung als AT gibt es so einige Kriterien - der besondere Verantwortungsumfang, i.e. wesentlich höher als in der höchsten Tarifgruppe, ist so einer. Die reine Definition im Arbeitsvertrag reicht dafür nicht!

  • Eine Klage pauschal darauf fußen zu lassen, dass Reisezeiten als Arbeitszeit gelten sollen, würde ich laienhafterweise nicht für erfolgversprechend halten. Die meisten MTV enthalten Passagen wie eine Begrenzung der abzurechnenden Reisezeit nach oben, ohne dass diese von irgendeiner Seite angezweifelt werden. Ein Anspruch, besser gestellt zu werden als der MTV, dürfte nicht ganz einfach durchzusetzen sein.

  • Eine der ersten Fragen vor dem Arbeitsgericht wird üblicherweise sein, inwieweit der BR in den Vorgang involviert ist; mit dem Argument „wir sind AT und gehen den BR nix an“ kommt man da nicht weit.

Den BR auszumanövrieren, wäre m.E. ein falsches Vorgehen. Richtig wäre es, das gemeinsame Anliegen als „Beschwerde“ an den BR zu formulieren und um Abhilfe zu bitten. Mit einer solchen Beschwerde muss sich der BR befassen. Tut er das nicht bzw. nicht hinreichend, steht der weiteren Vorgehensweise s.o. nichts mehr im Wege. Wenn man diesen Schritt unterlässt, vor allem aber die internen Regelungen nicht genau erforscht, bevor man vor Gericht zieht, rennt man u.U. ins Leere.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo!

  1. Grundsätzlich ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Wenn es im Rahmen
    einer Dienstereise zwingend erforderlich ist, an einem Sonntag an oder :: abzureisen, ist der Arbeitnehmer ja beschäftigt und zwar mit der Reise.

Das Thema gab es hier schon öfter mit dem Ergebnis: nicht immer ist Reisezeit Arbeitszeit. Grundtenor: Wenn man auf der Reise machen kann, was man will, dann arbeitet man nicht (zumindest nicht so, dass man dafür bezahlt wird… falls das einen Unterschied macht).

xxx