Lenk- und Ruhezeiten im Personenverkehr sehen eine Wochenruhezeit von min. 45 Std. nach spätestens 6 Arbeitstagen vor.
-
Wenn diese Wochenruhezeit IMMER dienstags und mittwochs einer Woche liegt, muss dann zusätzlich noch ein freier Tag für die Arbeit auf einen Sonntag gewährt werden?
-
gilt die Regelung von 15 arbeitsfreien Sonntagen (§11 ArbZG) dennoch?