Sonntagsarbeit bei Fahrpersonal Personenverkehr

Lenk- und Ruhezeiten im Personenverkehr sehen eine Wochenruhezeit von min. 45 Std. nach spätestens 6 Arbeitstagen vor.

  • Wenn diese Wochenruhezeit IMMER dienstags und mittwochs einer Woche liegt, muss dann zusätzlich noch ein freier Tag für die Arbeit auf einen Sonntag gewährt werden?

  • gilt die Regelung von 15 arbeitsfreien Sonntagen (§11 ArbZG) dennoch?

  • gilt die Regelung von 15 arbeitsfreien Sonntagen (§11 ArbZG)
    dennoch?

Gem. § 12 ArbZG kann die Zahl der mindestens freien Sonntage in Verkehrsbetrieben auf 10 reduziert werden, aber nur dann, wenn dies in einem Tarifvertrag steht und dieser auch angewendet wird.
Wird kein Tarifvertrag angewendet, bleibt es bei mindestens 15 freien Sonntagen/Jahr.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__12.html