Sonntagsarbeit

ist es möglich für eine Tätigkeit (hier: Tankstelle) steuerlich etwas geltend zu machen, wenn die Arbeitszeit überwiegend an Sonn- und Feiertagen und abends nach 20.00 Uhr geleistet wurde? Vom Arbeitgeber wurde hier überhaupt nichts berücksichtigt. Der Lohn ist also der gleich wie an einem Werktag gewesen.
Vielen Dank
Christian

Hallo Christian,

da hat man Dich gleich zweimal erwischt.
Feiertags-, Sonntags-, und Nachtarbeitszuschläge werden nur bezahlt wenn sie tarifvertraglich (Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern) vereinbart sind. Natürlich kann diese auch einzelvertraglich vereinbart werden. Dein Arbeitgeber wird Dir allerdings freiwillig keine Zuschläge zahlen.

Steuerliche Vorteile gibt es nur auf die Zulagen für Nachtarbeit. Normaler Arbeitslohn muß auch normal versteuert werden.

Mit kollegialen Grüßen und Frohe Ostern
Michael

hi chris,

habe dazu im forum vor ca. 1 monat was geschrieben. schaue doch mal ins archiv, denn einige %e kann der arbeitgeber steuerfrei behandeln und muss sie nicht der lohnsteuer unterwerfen…

der showbee

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