Sonntagsruhe

Hallo zusammen,

in wie weit betrifft die Sonntagsruhe auch Lärm durch Sportveranstaltungen, insbesondere Motorsport?

Gibt es hier je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen?

Danke und Grüße
Detlef

Hallo Detlef,

Veranstaltungen müssen genehmigt werden.

Grundsätzlich gelten zur Beurteilung die Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes, die nach Gebieten klassifiziert sind.
Wird diese Grenze von der Veranstaltung voraussichtlich übertroffen, so müssen alle Belange abgewogen werden und die Veranstaltung wird nach Einzelfallabwägung genehmigt, begrenzt genehmigt, oder eben nicht bzw. nicht an dem Ort genehmigt.

Liegt eine Genehmigung vor, so ist die Lärmbelastung innerhalb der Grenzen der Genehmigung keine offizielle Ruhestörung mehr.

Gruß Steffi