Sonntagszuschläge

Liebe Experten,

angenommen, eine Firma arbeitet auch sonntags und die Mitarbeiter erhalten daher Sonntagszuschläge.
Die im Programm hinterlegten Lohnarten sind wie folgt geschlüsselt:

50% - SV-frei + LSt-frei
25% - Sv-pflichtig + LSt-pflichtig.

Ist dies so korrekt? Würde der Mitarbeiter nicht 75% LSt-frei u. SV-frei bekommen? Dann müßte ja die 25% auch frei hinterlegt sein… ???

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anna

Hallo Anna,

nach § 3b EStG sind nur max. 50 % steuerfrei:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3b.html

Was darüber hinaus geht, muss versteuert werden.

Gruß

Peter