Sonntagszuschlag

Hallo zusammen,

A ist Versicherungsmakler und hat eine Angestellte, die auch Sonntags im Büro ist.

A würde seiner Angestellten gerne einen kleinen Zuschlag von unter 50% auszahlen, da ein freizeitlicher Ausgleich nicht möglich ist.

Wäre dieser Zuschlag Steuerfrei oder ist das in dieser Branche nicht möglich?

Vielen Dank vorweg und beste Grüße,

Monaco

Hallo,

A würde seiner Angestellten gerne einen kleinen Zuschlag von
unter 50% auszahlen, da ein freizeitlicher Ausgleich nicht
möglich ist.

Wäre dieser Zuschlag Steuerfrei oder ist das in dieser Branche
nicht möglich?

Doch, das ist möglich. Einzelheiten stehen ziemlich verständlich in
§ 3b Einkommensteuer-Gesetz. Soweit der Grundlohn

ok, danke Trobi.

ich dachte, dass das nur für bestimmte branchen gedacht ist, oder nur geht, wenn sonntagsarbeit wirklich gebraucht wird.

grüße, Monaco

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Hallo,

ich dachte, dass das nur für bestimmte branchen gedacht ist,
oder nur geht, wenn sonntagsarbeit wirklich gebraucht wird.

Also § 3b EStG unterscheidet nicht nach der Zulässigkeit der Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
Sonntags gearbeit = steuerfreier Zuschlag lt. § 3b EStG.
Inwieweit die Sonntagsarbeit zulässig war, könnte vielleicht im Brett Arbeitsrecht besser beantwortet werden.
Als erste Orientierung kann das Arbeitszeitgesetz (hier insbesondere ab § 9) bieten.
Die Verantwortung und mögliche Konsequenzen für eine unzulässige Sonntagsarbeit eines Arbeitnehmers hat der AG dann wohl auch selbst zu tragen.

Grüße

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