ich dachte, dass das nur für bestimmte branchen gedacht ist,
oder nur geht, wenn sonntagsarbeit wirklich gebraucht wird.
Also § 3b EStG unterscheidet nicht nach der Zulässigkeit der Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
Sonntags gearbeit = steuerfreier Zuschlag lt. § 3b EStG.
Inwieweit die Sonntagsarbeit zulässig war, könnte vielleicht im Brett Arbeitsrecht besser beantwortet werden.
Als erste Orientierung kann das Arbeitszeitgesetz (hier insbesondere ab § 9) bieten.
Die Verantwortung und mögliche Konsequenzen für eine unzulässige Sonntagsarbeit eines Arbeitnehmers hat der AG dann wohl auch selbst zu tragen.