hallo,
ich bin gerade dabei die steuererklärung zum ersten mal für meinen vater zu machen. er ist kraftfahrer von beruf. seine lohnsteuerbescheinigung bekommt er erst ende märz, daher schonmal vorher eine kleine frage …
er hat auf der letzten abrechnung ein steuer-brutto von ~30k und ein gesamt-brutto von ~36k. die differenz setzt sich zusammen aus sonntags- und feiertagszuschlag und den spesen.
meine frage jetzt was in der steuererklärung einzutragen ist: bei bruttoarbeitslohn würde ich das steuer-brutto eintragen und bei den „mehraufwendungen für verpflegung“ rechne ich die spesen der einzelnen lohnabrechnungen zusammen und trage diesen dann dort ein. und was ist mit den sonntags- und feiertagszuschlägen? muss ich die irgendwo eintragen oder vermerken oder werden die einfach nicht berücksichtigt?
ich hoffe, dass ich mit meinem ersten beitrag hier richtig bin und bedanke mich schonmal recht herzlich für antworten 
LG und schönes wochenende,
tim
Hallo Tim,
ich kenne mich leider mit Sonntagszuschlaegen nicht aus.
LG
Katrin
Hallo, soweit mir bekannt ist werden die Feiertags- und Sonntagszuschläge auch mit Lohnsteuer belegt, hat das der Arbeitgeber nicht getan gibt es eine andere interne Lösung. Aber zum Einkommen gehört es dazu und ist also mit nachzuweisen. Wenn Dein Vater bei Berücksichtigung aller Abzüge über den Einkomenssteuerfreibetrag hinaus käme müßte er darauf auch Steuern zahlen, aber das trifft bei Kraftfahrer-Gehältern wohl eher nicht zu. Ein Kraftfahrer kann immense Werbungskosten in Anrechnung stellen die das Jahreseinkommen stark schmälern.
hallo,
und danke erstmal für die antwort. ich dachte, dass sonntagszuschläge steuerfrei sind?
und wegen deinem letzten satz: könntest du mir noch ein paar gute tipps für werbungskosten geben?
danke schonmal und liebe grüße,
tim
weißt Du was Tim, gehe zu einer renomierten Buchhandlung und kaufe Dir „Quicken Steuer Deluxe 2010“ von LEXWARE dies kostete für mich 24,99 €. Dort sind alle Hilfen und die neueste Rechtsprechung im Steuerrecht vorhanden und begleiten Dich stets bei der Erarbeitung der Einkommenssteuererklärung. Ich arbeite damit bereits seid 4 Jahren und hatte bisher immer vom Finanzamt die Betsätigung meines Antrages erhalten.
Das ist ein wirklich gut gemeinter Rat. Denn hier sind zum Beispiel alle möglichen Varianten für die Abrechnung auf Werbungskosten angeboten, Du brauchst blos das für Dich richtige raussuchen und Du wirst staunen was alles möglich ist und das völlig legal und nach neuester Rechtsprechung.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
okay, dann nochmals vielen dank für die antwort. werde mich morgen mal in unserer buchhandlung umsehen!