Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen ich habe mal eine Frage.
Ich fahre wöchtentlich auf Montage und jetzt will mein Chef das ich übers Wochenende arbeite und eine reine Arbeitszeit von min 80 Stunden bringe,( in der angegebenen Woche handelt es sich um eine Arbeitswoche von Dienstag bis Mittwoch ohne Unterbrechung) jetzt meine Frage ist 1. die Forderung der zu erbringenden Arbeitsleistung rechtens denn es wäre ja eine reine arbeitszeit von tägl. min 10Stunden,auch Samstags und Sonntags
2. muss Sonntagsarbeit troz (laut Chef Aussage handelt es sich um Arbeitszeitverschiebung) Arbeitszeitverschiebung bezahlt werden.(( In meinem Arbeitsvertrag ist eine solche Regelung nicht beschrieben ))
3. Habe ich nach diesen 9 Tagen Dauerarbeit anspruch auf längere Freizeit oder kann er sagen wenn ich Mittwoch heim komme kann ich Montag früh wieder da sein?
danke schonmal für eure hilfe in diesem sinne
Hallo Nighty,
in diesem Fall eine genaue Antwort zu geben, ist nicht einfach.
Hilfe bietet hier das Arbeitszeitsgesetz in der Fassung von Mai 2010.
Grundsätzlich beträgt die Normalarbeitszeit 8 Stunden, Ausnahmen sind jedoch möglich. Regelmäßige Mehrarbeit ist verboten.
Sonn- und Feiertagszuschläge müssen bezahlt werden, wenn es kein Conti- Betrieb ist.
Mehr Freizeit gibt es nicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit beträgt 11 Stunden.
An Deiner Stelle würde ich mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen, wie gesagt, in diesem Fall ist die Antwort nicht ganz so einfach.
Gruß
Bruder
Hallo,
ich bin zwar kein Experte für Arbeitszeitrecht, aber nach meinem Wissensstand müsste Folgendes gelten:
Eine Arbeitswoche von 80 Std. ist gesetzlich nicht ohne Genehmigung zulässig. Es sind max. tägliche Arbeitszeiten von 10 Std. erlaubt bzw. längere tägliche Arbeitszeiten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
Sonntagsarbeit ist nach meinem Wissen gegenüber der zuständigen Behörde melde- und ggf. zustimmungspflichtig.
Vielleicht zur Sicherheit mal ins Arbeitszeitgesetz schauen. Da stehen mehr Details.
Viele Gruesse
M.
Tut mir Leid lieber Nighty,
ich kann Ihnen dazu leider keine verläßliche Fachantwort geben, da mein Schwerpunkt auf dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt.
Sie brauchen einen Experten auf dem Gebiet Arbeitszeitgesetz und Arebitszeitverordnung.
Sorry
Hallo,
ich danke Euch für Eure schnelle Hilfe,allein das Arbeitszeitgesetz hat mir schon ein wenig weiter geholfen.