Liebe Experten,
sind Sonntagszuschläge auch SV-frei o nur steuerfrei? (ich meine die 50%)
Vielen lieben Dank!
Nicole
Liebe Experten,
sind Sonntagszuschläge auch SV-frei o nur steuerfrei? (ich meine die 50%)
Vielen lieben Dank!
Nicole
Hallo,
der § 3b des EStG sieht Steuerfreiheit für Zuschläge in folgender Höhe vor.
(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie
(2) 1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen. 2Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. 3Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. 4Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.
(3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes:
Grüße Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi !
neben der genannten Steuerfreiheit gibt es dann im SGB den Hinweis darauf, dass die steuerfreien Beträge auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die SV einzubeziehen sind.
BARUL76