Hallo,
folgender Sachverhalt: Kleinunternehmer X (Handel mit Spielwaren) korrigiert gerade rückwirkend seine EÜR 2010 und EÜR 2011, da Fehler bei Aufwands-und Umsatzberechnungen passierten.
Herr X. kaufte im Dez. 2010 über ebay zwei Spiele, die er selbst abholte und bar bezahlte ( ca. 8 €). Bei einem der Spiele fehlten Teile, die ihm die Verkäuferin nachsenden wollte. Nach einigen Wochen war dies immer noch nicht der Fall und er wollte diesen Einkauf rückgängig machen. Die Verkäuferin überwies ihm im Feb. 2011 Geld zurück.
Herr X. gab seine Unterlagen Ende Februar 2011 ohne diesen Einkauf zum Steuerberater zum Buchen und Erstellen der EÜR 2010. Auf seinem Konto sieht man die Retourenzahlung, welche jedoch nicht nachkalkulierbar ist, da er seine diesbezüglichen Einkaufsbelege von ebay (aus 2010) nicht aufgehoben hatte. Somit kann er den Einkaufspreis nicht mehr nachweisen nach so langer Zeit.
Muss Herr X. deswegen den zurücküberwiesenen Betrag als „sonst. betriebl. Erlöse“ in seiner EÜR 2011 kalkulieren? oder darf das gänzlich rausbleiben, da auch keine Aufwandsbuchung (Einkauf Spiele) erfolgte?
Herzlichen Dank für alle Überlegungen und Antworten.
Amelie