Sonstige betriebl. Erlöse? oder wie sonst?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Kleinunternehmer X (Handel mit Spielwaren) korrigiert gerade rückwirkend seine EÜR 2010 und EÜR 2011, da Fehler bei Aufwands-und Umsatzberechnungen passierten.
Herr X. kaufte im Dez. 2010 über ebay zwei Spiele, die er selbst abholte und bar bezahlte ( ca. 8 €). Bei einem der Spiele fehlten Teile, die ihm die Verkäuferin nachsenden wollte. Nach einigen Wochen war dies immer noch nicht der Fall und er wollte diesen Einkauf rückgängig machen. Die Verkäuferin überwies ihm im Feb. 2011 Geld zurück.
Herr X. gab seine Unterlagen Ende Februar 2011 ohne diesen Einkauf zum Steuerberater zum Buchen und Erstellen der EÜR 2010. Auf seinem Konto sieht man die Retourenzahlung, welche jedoch nicht nachkalkulierbar ist, da er seine diesbezüglichen Einkaufsbelege von ebay (aus 2010) nicht aufgehoben hatte. Somit kann er den Einkaufspreis nicht mehr nachweisen nach so langer Zeit.
Muss Herr X. deswegen den zurücküberwiesenen Betrag als „sonst. betriebl. Erlöse“ in seiner EÜR 2011 kalkulieren? oder darf das gänzlich rausbleiben, da auch keine Aufwandsbuchung (Einkauf Spiele) erfolgte?

Herzlichen Dank für alle Überlegungen und Antworten.

Amelie

Hier mal die Punkte, die mir auf Anhieb einfallen Amelie:

Die Frage, die zunächst geklärt werden sollte, ist die Frage, ob X die Spiele für sein Unternehmen kaufen wollte, oder ob er sie als Privatperson gekauft hat.

Ein Anhaltspunkt könnte die Frage sein, ob er auch mit gebrauchten Spielen handelt, wenn ja, könnte es ein betrieblicher Einkauf gewesen sein, aber wenn ich jetzt mal davon ausgehe, das Ihm als Unternehmer klar sein sollte, das er Eingangsrechnungen aufbewahren muß, könnte man daran, das er den Beleg nicht aufbewahrt hat erkennen, das er die Spiele privat kaufen wollte.

Außerdem ist zu klären, ob er nur ein Bankkonto besitzt, oder ein Betriebliches und ein privates. Falls er ein Geschäftskonto besitzt, würde die Tatsache, das der Verkäufer auf dieses Konto zahlt darauf hindeuten, dass es betrieblich sein sollte.

Solange das nicht geklärt ist ist eine Antwort nicht möglich.
Gruß
Safran

Liebe Safran,

herzlichen Dank für deine Antwort. Hier die Punkte, die zu klären sind: Herr X kaufte als Unternehmer ein und wollte die Spiele auch weiterverkaufen. Aber da eines der Spiele nicht vervollständigt wurde, sendete er alle beide zurück. Er hat die Belege nicht mehr für wichtig erachtet, dachte durchlaufender Posten. Die Buchungsbelege für das zurückliegende Jahr werden erst nach der missglückten Transaktion beim Steuerberater abgegeben. Komischerweise wurde die Rückerstattung auf sein privates Konto gemacht, nicht auf sein Geschäftskonto.
Warum kann nach so langer Zeit einfach nicht mehr erinnert werden.

So, liebe® Safran,

sind soweit alle wichtigen Aspekte nachgelegt?

Merci bien für dein Mitdenken.

Amelie

Hallo Amelie,

wenn es eine theoretische Prüfungsaufgage ist, dann würde ich die sBE buchen.

Im echten Leben würde ich wegen den fehlenden Belegen und dem privaten Konto von einem privaten Geschäft ausgehen. --> wobei mir immer noch nicht klar ist, warum der Unternehmer keine Belege hat, er hat doch wohl auch von allen anderen Einkäufen die Belege aufbewahrt?!

Liebe Grüße
Safran

Also das Problem ist es gibt’s ja keine Belege ohne Belege keine Buchung aber bei diesem geringen Betrag würde ich das einfach mal als Einnahmen verbuchen der Steueranteil hierauf ist so gering dass man heutzutage dafür wahrscheinlich noch nicht mal Ein Eis bekommt

Gruß Heinz

Hallo,

folgender Sachverhalt: Kleinunternehmer X (Handel mit
Spielwaren) korrigiert gerade rückwirkend seine EÜR 2010 und
EÜR 2011, da Fehler bei Aufwands-und Umsatzberechnungen
passierten.
Herr X. kaufte im Dez. 2010 über ebay zwei Spiele, die er
selbst abholte und bar bezahlte ( ca. 8 €). Bei einem der
Spiele fehlten Teile, die ihm die Verkäuferin nachsenden
wollte. Nach einigen Wochen war dies immer noch nicht der Fall
und er wollte diesen Einkauf rückgängig machen. Die
Verkäuferin überwies ihm im Feb. 2011 Geld zurück.
Herr X. gab seine Unterlagen Ende Februar 2011 ohne diesen
Einkauf zum Steuerberater zum Buchen und Erstellen der EÜR
2010. Auf seinem Konto sieht man die Retourenzahlung, welche
jedoch nicht nachkalkulierbar ist, da er seine diesbezüglichen
Einkaufsbelege von ebay (aus 2010) nicht aufgehoben hatte.
Somit kann er den Einkaufspreis nicht mehr nachweisen nach so
langer Zeit.
Muss Herr X. deswegen den zurücküberwiesenen Betrag als
„sonst. betriebl. Erlöse“ in seiner EÜR 2011 kalkulieren? oder
darf das gänzlich rausbleiben, da auch keine Aufwandsbuchung
(Einkauf Spiele) erfolgte?

Herzlichen Dank für alle Überlegungen und Antworten.

Amelie

Bei dem geringfügigen Betrag ist keine Aktion erforderlich
Der Verkäufer hätte den Betrag nicht erstattet, wenn er diesen nicht vorher erhalten hätte.

korrekt wäre es, wenn der Einkaufsbeleg fehlt, einen sogenannten Eigenbeleg zu erstellen und buchen und dann die Rückzahlung als Gutschrift über das Einkaufskonto ebenfalls buchen. Bei diesen Kleinbelegen stört sich das Finanzamt nicht daran, dass keine originalbeleg vorhanden ist.

Hallo Amelie,

Hat die Verkäuferin den Gesamt- oder einen Teilbetrag erstattet? Und auch über die Erstattung gibt es keine Belege?Keinen Schriftverkehr? Klingt nsch einer „super“ Buchführung.

Aber jetzt ist das Kind inden Brunnen gefallen.

Die Einnahme muss meines Erachtens als Erlös gebucht werden. Schließlich muss alles vollständig gebucht werden. Welche Alternative wäre da? Privateinlage? Es handelt sich aber um eine betrieblich veranlasste Rückzahlung.

Ich sehe allerdings keine Möglichkeit, den Aufwand nachzubuchen: keine Buchung ohne Beleg. Außer man kann irgendwie den Fall darstellen, vielleicht.

Vg.

Amelie

Meiner Ansicht nach auf jeden Fall als Einnahme verbuchen!
Kein Einkaufsbeleg mehr? Ggfls Eigenbeleg ausstellen. Der Kaufvorgang lässt sich ja nachverfolgen, wenn man bei ebay angemeldet ist.

Hi Amelie,

ich bin zwar kein Steuerberater, welcher Ihnen hätte darüber Auskunft erteilen müssen,sollen,können. Aber mein kaufmännischer Verstand sagt mir erstmal, dass Rechnungen im gewerblichen Bereich mindestens 10 Jahre aufzubewahren sind!!! Warum wurde denn die Einkaufsrechnung nicht ordnungsgemäß eingebucht? Auch auf Hinsicht, dass eine Rückerstattung o.ä. stattfinden könnte, sollte man alle Belege zeitnah ordnungsgemäß einbuchen. Jetzt in Ihrem Fall bin ich der Meinung, dass man den Zahlungseingang nun auf sonst. betr. Erlöse einbuchen muss. Aber wie schon gesagt, Ihr Steuerberater sollte eigentlich über dieses Fachwissen verfügen, wie man nun vorgehen muss.

MFG
die Tante

Hallo,
Noch ergänzend: es handelt sich Ja um eine EÜR. Nix Privateinlage:wink:
Wird die Bank denn durchgebucht? Ich bleibe aber dabei, dass es sich um Erträge handelt. Der Aufwand ist wohl wegen fehlender Belege nicht darstellbar :frowning:

Vg.

Hallo,

sollte es sich bei dem Erstattungsbetrag in 2011 um die gleiche Summe wie die der Zahlung in 2010 handeln, so werden alle beiden Beträge auf das in fast allen Kontenrahmen zu findende Konto „Durchlaufende Posten“ gebucht. Damit bleibt das nicht zustande gekommene Geschäft Gewinn und Verlust neutral.

MfG

vopo

Hallo Amelie43
Du schreibst. dass Herr X seine EÜR für 2010 korrigiert.
d.h. sie ist noch nicht beim FA abgegeben und auch kein Steuerbescheid ergangen. Wenn das der Fall wäre, dann könnte man ja diesen Einkauf noch nachträglich buchen, ggf. mit Eigenbeleg, d.h. die EÜR ändern (lohnt der Aufwand?). Ansonsten ist die Rückzahlung in 2011 auf jeden Fall als Erlös zu betrachten, da ja die EÜR genau das aussagt - die Einnahmen und Ausgaben werden zum Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.
Ich würde sie aber als Minderung des WEK verbuchen, und es darauf ankommen lassen, ob das bei einer evtl. BB beanstandet wird. Dieser letzte Satz ist aber nur für die Praxis, sollte Deine Frage eine sog. „Schulfrage“ sein, dann vergiß das.
Hilft Dir das?
Grüße Cordy

Hallo Amelie,

ich bin der Meinung, dass hier keine Ertragsbuchung erfolgen muss, da ja auch keine Aufwandsbuchung erfolgt war. Können hier doch dann reine private Buchungen vorgenommen werden. Allerdings bin ich nicht sicher, weil das andere Spiel ja irgendwann umsatzsteuerpflichtig verkauft wird, oder? Ich weiß leider auch nicht, ob es bei Ebay-Käufen /-Verkäufen gesonderte Regelungen gibt. Bitte Fachleute ansprechen.

Viele Grüße
conterna

Hallo, also ich würde einen selbsterstellten Beleg verfassen und die 8€ als Wareneingang im Soll nachbuchen. Die Gutschrift wird dann gegen den Wareneingang im Haben gegengebucht.
VG

Hallo Amelie, zu erst einmal sorry für die späte Antwort. Ganz ehrlich - soll die EÜR für 2010 für einen Vorgang von 8 EUR geändert werden? Etwa viel Aufwand für so wenig Nutzen!
Aber mal sachlich betrachtet handelt es sich bei der Rückzahlung nicht um einen ergebnisrelevanten Vorgang. Da die Ausgabe auch kein Aufwand war, weil war ja vergessen, kann die Rückzahlung auch nicht zu einem Erlös führen. Steuerlich betrachtet verhält es sich hier genau so wie mit den Waren in einem Ladengeschäft die gestohlen werden. Der Schwund ist auch kein Aufwand, da er ja schon als WE den Erlös geschmälert hat. Somit kann hier auch kein sonstiger Erlös vorliegen. Mein Vorschlag wäre, die Rückzahlung als Posten im Privatbereich behandeln. Gruß Goli2211

Einnahmen- Ausgaben Prinzip im entsprechenden Jahr.