Guten Morgen,
werden Rentenzahlungen aus privaten Versicherungen (z. B. bei Berufsunfähigkeitsversicherungen) voll mit in die Berechnung für den Kindesunterhalt mit einbezogen? Im ESTG (§ 22) ist das beschrieben dass sie mit zu den Einkünften gehören, soweit sie der Besteuerung unterliegen. Bei Rentenbeginn 2008 wären das 56%. Ist das so zu verstehen, dass bei z.b. von 2000 Euro Jahresrente nur 56% (also 1120 Euro) mit in die Einkünfte einberechnet werden?