Sonstige Einkünfte bei Berechnung Kindesunterhalt

Guten Morgen,

werden Rentenzahlungen aus privaten Versicherungen (z. B. bei Berufsunfähigkeitsversicherungen) voll mit in die Berechnung für den Kindesunterhalt mit einbezogen? Im ESTG (§ 22) ist das beschrieben dass sie mit zu den Einkünften gehören, soweit sie der Besteuerung unterliegen. Bei Rentenbeginn 2008 wären das 56%. Ist das so zu verstehen, dass bei z.b. von 2000 Euro Jahresrente nur 56% (also 1120 Euro) mit in die Einkünfte einberechnet werden?

Hallo
angeben müssen Sie alles. Wie die das rechnen liegt ganz am Jugendamt.
Sie bezahlen ja auch nach dem Satz, was Sie netto monatlich haben. Dann spielt das Alter des Kindes eine Rolle, ob Sie noch weitere Kinder haben, oder verheiratet sind?
Es spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie ist die oder der Bearbeiter drauf? Auch das ist wichtig, leider!
Sie wissen doch, was Sie netto im Monat haben und ob Sie sonst noch jemanden gegenüber Unterhaltspflichtig sind. Dann kann man sagen, mehr als Summe X darf es nicht sein. Das kann man aus rechnen.

Gruss

hallo Sybille,
soweit ich weiss werden alle Einkunftsarten zur Berechnung des Unterhalts herangezogen, also auch Mieteinnahmen oder Renteneinkünfte.
Alles Gute

Hallo Sybille,
sorry, das kann ich Dir leider nicht kompetent beantworten.
Ich würde mich hier entweder an einen Anwalt wenden mit
Schwerpunkt Familienrecht oder im Netz weitersuchen.
Viel Erfolg!
Martin Alber

sorry, muss ich passen

Hallo#

Wenn du 2000€ Rente bekommst ist das auch die Basis für die Berechnung. Davon werden dann Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Der Restbetrag ist das anrechenbare Nettoeinkommen für die KU Berechnung.
Gruss

Ja da sie zum Einkommen gehören.

Hallo
Mit Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Rentenzahlungen kenne ich mich nicht aus. Da kann ich ihnen leider nicht weiter helfen.
Kindesunterhalt wird berechnet mit den Einnahmen des zu zahlenden Elternteils. Das gilt für alle einnahmen und Wertsachen die er/sie hat. Dazu gehören auch Sparbücher, Aktienfonds, Lebensvers. etc. Aber ob man dort eine Berufsunfähigkeitsversicherung mitberechnet das weiss ich leider nicht.
Gruss
Feivel

hallo,

kann ich nicht weiterhelfen

lisa

hallo und sorry, aber da kenn ich mich leider auch nicht mit aus.
alles gute

Hallo,

ALLE Einkünfte (also auch Renteneinkünfte, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Kapitaleinkünfte usw. usw.) werden den Arbeitseinkünften dazuaddiert.

Steuerrecht und Unterhaltsrecht sind nicht identisch.

Gruß

Hallo,
Renten sind Einkommen und werden voll mit angerechnet. LG zutom