Sonstige Einkünfte - Freibetrag

Hallo,

vor vielen Jahren gab es die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag im Jahr steuerfrei als sonstige Einkünfte hinzu verdienen zu können.

Als Beispiel habe ich in Erinnerung, das mein damaliger Schwiegervater als Ingenieur damals einmalig 800 DMark als Honorar für eine Beratung erhielt, dies als sonstige Einnahmen bei der Steuererklärung angab und dies nicht versteuert werden mußte.

Gibt es das noch?

Danke und Gruß
Didi

256 €
Hallo,

falls es jemanden interessiert, ich hab es doch noch gefunden, es sind abzgl. Werbungskosten € 256/jährlich.

Grüße
Didi

Servus,

wo genau hast Du das gefunden?

Neugierich

MM

§ 22/3 EstG owt
Nüscht

Servus,

dieser Freibetrag bezieht sich nicht auf „Hinzuverdienen“, sondern ausschließlich auf

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

Wenn ein Ingenieur eine einmalige Beratungsleistung ausführt, dann geht es um Einkünfte gem. § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG. Und schon simmer draußen.

Schöne Grüße

MM

Danke Dir owt
owt