Sonstige Einkünfte GKV-pflichtig ?

Hallo !

  1. Ab welchem Zeitpunkt und ab welcher Höhe werden/sind
    Einkünfte aus Vermietung&Verpachtung

  2. und die aus Kapitalvermögen (Zinsen)
    beitragspflichtig für GK-Versicherte.

  3. Gilt das auch für die Pflegeversicherung ?

  4. Wenn gemeinsam veranlagte Eheleute getrennt GK-versichert sind bei verschiedenen Kassen : wie sind die oben genannten Einkünfte zwischen den beiden Ehepartnern aufzuteilen ? Für die steuerliche Bemessung ist es ja letztlich egal.
    Die Gestaltung dieser Aufteilung kann sich vorteilhaft auswirken, wenn die Einkünfte eines Partner kurz vor oder oberhalb der Bemessungsgrenze liegen.

Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Hallo,

  1. Ab welchem Zeitpunkt und ab welcher Höhe werden/sind
    Einkünfte aus Vermietung&Verpachtung
  2. und die aus Kapitalvermögen (Zinsen)
    beitragspflichtig für GK-Versicherte.

wenn Sie freiwilliges Mitglied sind - außer zur Zeit freiwiilig gestezlich versicherte Rentner die 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied einer GKV waren. Ziemlich ungerechte regelung!

Ganz wichtig sind die Einkünfte, wenn Sie Familienversicherung in Anspruch nehmen.

Günter, das ist ja mehr Dein Thema - da bist Du besser im Detail.

  1. Gilt das auch für die Pflegeversicherung ?

M.E. nach ja, aber ich hoffe Günter sagt dazu noch etwas mehr!

  1. Wenn gemeinsam veranlagte Eheleute getrennt GK-versichert
    sind bei verschiedenen Kassen : wie sind die oben genannten
    Einkünfte zwischen den beiden Ehepartnern aufzuteilen ? Für
    die steuerliche Bemessung ist es ja letztlich egal.
    Die Gestaltung dieser Aufteilung kann sich vorteilhaft
    auswirken, wenn die Einkünfte eines Partner kurz vor oder
    oberhalb der Bemessungsgrenze liegen.

Halbe/Halbe - es sei es besteht nachweislich Gütertrennung! Weil Zugewinn ist Zugewinn - und jedem gehört in der Ehe die Hälfte. Ehe = erare humanum est!

P.S.: Satzungen einzelner Kassen können hier sehr unterschiedliche Spielregeln kennen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,
wie Thorulf schon richtig sagte - die sonstigen Einkünfte gelten nur
für den Personenkreis der freiwillig Versicherten. Für die Beitrags-
einstufung werden nur die eigenen Einkünfte herangezogen (Ausnahme
Ehgatten, deren Ehegatte/Lebenspartner (gleichgeschlechtlich) nicht
Mitglied der GKV ist.
Beispiel:
Lt. Steuerbescheid hat der Ehemann Einkünfte aus Vermnietung und
Verpachtung in höhe von 12000 € im Jahr und seine Pflichtversicherte
Ehefrau noch 50.000 € auch aus Vermietung und Verpachtung.
Er muss monatlich sich 1000 € anrechnen lassen - seine Ehefrau
brauch nix dafür zu bezahlen.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo !

  1. Ab welchem Zeitpunkt und ab welcher Höhe werden/sind
    Einkünfte aus Vermietung&Verpachtung
  2. und die aus Kapitalvermögen (Zinsen)
    beitragspflichtig für GK-Versicherte.

Was in diesem Zusammenhang auch noch gut zu wissen ist: bei freiwilligen GKV-Mitgliedern werden Überschüsse aus Vermietung und Kapitalvermögen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, aber nicht die Verluste, d.h. die Krankenkasse berechnet die Beiträge nur auf Basis der Summe der positiven Einkünfte. Ein Ausgleich zwischen positiven und negativen Einkünften findet nur innerhalb der selben Einkunftsart statt. Daher ist es möglich, daß du zur Kasse gebeten wirst, obwohl du Verluste gemacht hast. Ich frage mich, wo der viel beschworene Solidargedanke der GKV bleibt.

Gruß
Denis

Hallo Denis,
das stimmt leider was du angemerkt hast.
Allerdings ist interessant, das bei der Beurteilung des Einkommens
für die Familienversicherung genau diese Verrechnung von unterschiedlichen Einnahmearten erfolgen darf - also z.B. Erträge
aus Kapitalvermögen mit Minus aus Vermietung.
Warum das da geht und bei der Beitragsberechnung nicht, das wissen
die Götter.
Gruss
Günter Czauderna

Das wäre ja noch schöner - Verluste zur Reduzierung von Beitragspflichten! dann wäre Euer Einnahmeproblem - lieber Günter - noch größer.

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind bundesweit negativ. Der Finanzminister hat vor der Rürup Kommission mehrfach darauf hingewiesen. Auch Frau Nahles, Herrn Münte und Frau Schmidt ist das bestens bekannt. Dennoch wird immer wieder über die Verbeitragung von Mieteinnhamen gesprochen. Auch von der Verbeitragung von Zinseinnahmen. Dabei werden gearde einmal 4-5% der Einkünfte überhaupt versteuert. Und bei Miete ist es negativ! Das wird ein desaster, wenn der Quatsch gesetz wird, weil das noch ungerechter ist, als das was wir heute machen. Das ist ja das schöne an der Kopfpauschale!

Thorulf Müller

Das wäre ja noch schöner - Verluste zur Reduzierung von
Beitragspflichten! dann wäre Euer Einnahmeproblem - lieber
Günter - noch größer.

Hallo Thorulf,
ich bin mir nicht sicher, ob die GKV nicht eher ein Ausgabe- bzw. Verwendungsproblem hat. Wie ist sonst die aktuell verabschiedete Richtlinie zu beurteilen nach der größenabhängige Obergrenzen für die Gehälter der Kassenchefs eingeführt wurden? Kann es sein, daß es hier einige zu doll getrieben haben, so daß der Gesetzgeber eingreifen mußte. Auf jeden Fall ist es eine Fehlverwendung von Geldern, wenn diese in den Taschen der Kassenchefs und einer aufgeblähten Verwaltung landen als bei den Ärzten als Leistungserbringern, denen inzwischen ein enges Korsett für die Abrechnung ihrer Leistungen auferlegt wurde.

Gruß
Denis

Hallo Denis,

ich bin mir nicht sicher, ob die GKV nicht eher ein Ausgabe-
bzw. Verwendungsproblem hat.

Ja, das ist - selbst nach Aussage der Kassenchefs (hier z.B. Jacobs AOK Rheinland) das vorangihge Thema. Der lehnt Bürgerversicherung knallhart ab!

Wie ist sonst die aktuell
verabschiedete Richtlinie zu beurteilen nach der
größenabhängige Obergrenzen für die Gehälter der Kassenchefs
eingeführt wurden?

Das ist ja nur lächerlich. Da werden doppel und dreifach Geschäftsführungen untersagt (da gibt es ein tolles Beispiel in MeckPomm, der hat 70.000 p.a. und führt drei Kassen, darf er nicht mehr - macht dann 3* 70.000!); und Begrenzungen eingeführt. das hat mit Wettbewerb und Steuerung über Wettbewerb nichts mehr zu tun. Da greift der Staat in etwas ein, aus der er sich zurückziehen sollte!

Kann es sein, daß es hier einige zu doll
getrieben haben, so daß der Gesetzgeber eingreifen mußte.

Mit Sicherheit, wo passiert das nicht. Aber eingreifen hätte er nicht brauchen. Klassisches Beispiel für den Eingriff des Staates in alles und jedes!

Auf
jeden Fall ist es eine Fehlverwendung von Geldern, wenn diese
in den Taschen der Kassenchefs

Ich bevoruzuge klar Leistungsprinzipien - und für den Chef der (z.B. TK, DAK oder Barmer) ist 130.000 keine angemessene Vergütung.

und einer aufgeblähten
Verwaltung

Da würde ich widersprechen. Die Verwaltungskosten pro Mitglied sind überwiegend niedrig!

landen als bei den Ärzten als Leistungserbringern,

da kommt ja auch zu wenig an!

denen inzwischen ein enges Korsett für die Abrechnung ihrer
Leistungen auferlegt wurde.

Ja.

Das Problem ist auf beiden Seiten gegeben. Wir haben eine Unwucht auf der Einnahmeseite, weil es tausende von Ausnahmen und Ungerechtigkeiten gibt!

Auf der Ausgabenseite, weil zuviel Blödsinn finanziert wird. Hier noch eine Rückenschule, dort noch eine Bratpfanne.

Z.B., weil GKV Versicherte tun dürfen, was Sie gerade wollen - das muss leitliniengesteuerte Behandlung sein. Wer Extrawünsche hat - bitte erst zur Kasse!

Wozu gibt es zig tausende von Medikamente, wenn bitte Norwegen mit ein paar tausend auskommt. Die anderen Medis gibt es in Norwegen auch, aber nur gegen Cash!

Und warum zahlt die Ehefrau von herrn Millionär keinen Beitrag, die sich den ganzen Tag die Nase pudern kann, während Frau Malergeselle jeden Tag für 500 Euro SV-Pflichtig oputzen gehen muss, damit die Familie +über die Runden kommt?

Es wird permanent auf den Privaten rumgehackt, anstatt, dass der Gesetzgeber ersteinmal das ganze Thema GKV gerade rückt!

Die Politik hat es versaut, und will un an die 100 Milliarden der 8 Millionen PKV Kunden!

Das ist typisch für unsere Zeit - Neiddiskussionen, ablenken, hinhalten, aussitzen. Das ist die Folge der geistig moralischen Wende des Herrn Dr. K 19983!

Thorulf Müller