steuerlich zaehlt erstmal das gesamte jahr und alle einkünfte zaehlen gleich. im weiteren ist es eine beziehung (ohne heirat) irrelevant. jeder wird für sich versteuert.
da hier ein brutto verdient wird, bei dem KEINE lohnsteuer einbehalten wird (unter 800 EUR mtl. brutto stkl. 1), kann es zu einer nachzahlung kommen.
alle einkünfte (brutto - werbungskosten bzw. gewinn) zusammenrechnen (für ein jahr), dann durch 12 teilen. dann hat man ein „vergleichsgehalt“ mit dem man eine ca. steuerbelastung errechnen kann. bspw. http://www.kgo.de/steuerrechner.html
bsp. 12 x 670 brutto = 8040
6 x 500 gewinn = 3000
6 x 800 gewinn = 4800
summe = 15.840 / 12 = 1.320
bei einem gehalt von 1.320 mtl. würde man in steuerklasse I eine lohnsteuer von mtl. 75 EUR zahlen, also 900 EUR steuerbelastung im jahr.
ggf. könnte auch eine heirat sinnvoll sein, da hier der eine ehepartner weniger als der andere verdient. bei heirat werden die einkünfte alle zusammengerechnet. in dem fall ggf. sinnvoll. sollte man genau durchrechnen. ggf. sollte ein lohnsteuerhilfeverein oder steuerberater da mal drüber gucken. bis 31.12. ist noch zeit!
was ist denn wenn er auch Ausgaben hatte, die mit den sonstigen Einnahmen zu tun hatten? Unter beachtung das keine Gewerbe angemeldet war/ist.
kann das trozdem abgezogen werden?
ja, es gilt das „nettoprinzip“. in allen einkunftsarten sind die erwerbskosten abzugsfähig. bei gewerbebetrieb, freiberuflicher tätigkeit und land-forstwirtschaft nennt sich das „betriebsausgaben“, bei den anderen einkünften sind das „werbungskosten“.