Sonstige Einkünfte

Guten Abend,

ganz kurz zum Beispiel:

Wenn jemand seit letztem Jahr mit seiner Freundin und ihrem Kind zusammen in einer Wohnung leben.

Und Sie seit Juli ein Gehalt von ca. 2000 EUR Brutto erhält.

Er hat von Januar bis Juli Monatlich ca. 670 EUR Brutto verdient und hatte sonstige Einkünfte Monatlich 500 EUR.

Seit August ist er nun in einer Festanstellung mit ca 1600 Eur Brutto.

Nun meine frage ist, was hat er Steuerlich zu erwarten bezüglich der 500 EUR Nebeneinnahmen?

Wird das komplett versteuert oder komme er unter eine Feigrenze?
Es gab ja für das erste Halbjahr nur einnahmen von ca 6500 EUR für 3 Personen.

Vielen Dank für die Antwort,damit wir unsere Diskussion fortsetzen können.

hi,

steuerlich zaehlt erstmal das gesamte jahr und alle einkünfte zaehlen gleich. im weiteren ist es eine beziehung (ohne heirat) irrelevant. jeder wird für sich versteuert.

da hier ein brutto verdient wird, bei dem KEINE lohnsteuer einbehalten wird (unter 800 EUR mtl. brutto stkl. 1), kann es zu einer nachzahlung kommen.

alle einkünfte (brutto - werbungskosten bzw. gewinn) zusammenrechnen (für ein jahr), dann durch 12 teilen. dann hat man ein „vergleichsgehalt“ mit dem man eine ca. steuerbelastung errechnen kann. bspw. http://www.kgo.de/steuerrechner.html

bsp. 12 x 670 brutto = 8040
6 x 500 gewinn = 3000
6 x 800 gewinn = 4800
summe = 15.840 / 12 = 1.320

bei einem gehalt von 1.320 mtl. würde man in steuerklasse I eine lohnsteuer von mtl. 75 EUR zahlen, also 900 EUR steuerbelastung im jahr.

ggf. könnte auch eine heirat sinnvoll sein, da hier der eine ehepartner weniger als der andere verdient. bei heirat werden die einkünfte alle zusammengerechnet. in dem fall ggf. sinnvoll. sollte man genau durchrechnen. ggf. sollte ein lohnsteuerhilfeverein oder steuerberater da mal drüber gucken. bis 31.12. ist noch zeit!

gruss vom

showbee

okay soweit,

was ist denn wenn er auch Ausgaben hatte, die mit den sonstigen Einnahmen zu tun hatten? Unter beachtung das keine Gewerbe angemeldet war/ist.
kann das trozdem abgezogen werden?

hi,

ja, es gilt das „nettoprinzip“. in allen einkunftsarten sind die erwerbskosten abzugsfähig. bei gewerbebetrieb, freiberuflicher tätigkeit und land-forstwirtschaft nennt sich das „betriebsausgaben“, bei den anderen einkünften sind das „werbungskosten“.

gruss vom

showbee