Sonstige Leistungen im EU Ausland. Umsatzsteuer?

Hallo,

ich benötige Hilfe bei einer umsatzsteuerlichen Fragestellung. Ich komme einfach nicht auf die Lösung.

Angenommen ist folgender Sachverhalt:

Arneitnemer eines Dienstleistungsbetiebes fahren nach Italien und Tschechien und warten/reparieren dort Maschinen beim Auftraggeber. Diese Maschinen wurden nicht vom Dienstleister hergestellt oder verkauft. Der Dienstleister ist sozusagen der „Reparatur-Service“. Alle Auftraggeber haben gültige USt ID Nummern der jeweiligen Länder.

Wie muss der Sachverhalt umsatzsteuerlich behandelt werden??

Wenn die Auftraggeber Maschinenteile nach D schicken und diese hier repariert werden und danach wieder in die Ursprungsländer zurück geschickt werden, ist das ein Fall von §3a Abs. 2 Nr. 3c, und damit in D nicht steuerbar. Richtig???

Nach welchen §§ ist der erste Fall zu behandeln??

Ich wäre sehr (!!!) dankbar, wenn mir jemand bei der Lösung helfen
kann!!!

Stefanie

hallo stefanie,

wenn die arbeiter dahinfahren und arbeiten an beweglichen körperlichen gegenständen vornehmen, ist das ein fall von 3a (2) nr. 3c…

wenn der ganze kram nach deutschland geschickt wird und hier repariert, würde ich im einzelfall entscheiden, ob es eine sonstige leistung (reine „wartung“ ) oder eine werklieferung ist (wenn da wirklich wesentliche „Zutaten“ verbaut werden …

wir das teil nach deutschland geschickt, ist das nen ganznormaler inlandsumsatz … steuebar und steuerpflichtig
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sonstige Leistung
§ 3 Abs. 9 UStG: Reparatur
Ort: § 3a (1)

so sollte es sein … wenn ich denfall richtig verstanden habe, …

Hallo,

wenn die Gegenstände nach D versickt werden, hier bearbeitet werden und danach in Ausland zurückgeschickt werden ist das ein Fall von §3a Abs 2 Nr 3c Satz 2. Der Ort der Leistung verlagert m.E. nach in das Ausland wg UST ID Nummer vom Leistungsempfänger. Daher in D nicht steuerbar. Bei der Lösung bin ich mir ziemlich sicher. Es werden keine weiteren Teile verbaut, sondern nur repariert (Verschleissteile etc).

Aber eben nicht bei dem Fall, wenn die Monteure in Ausland fahren. Wenn ich da Satz 2 u 3 lese komme ich zu dem Schluss, dass die Reparatur im Ausland eben steuerpflichtig in D wäre. Da der Gegenstand in dem Land verbleibt in dem der Unternehmer wesentlich tätig geworden ist. Das kann doch aber eigentlich nicht sein, oder???

Ich würde mich über weitere Gedanken von Dir dazu freuen.

Danke

Stefanie

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hmm, irgendwie ist meine antwort weg, hat der mod wohl gelöscht wegen „eigens erfundener abkürzungen“ und „nichtzitieren“ …

also ich meinte in meiner antwort das umsatzsteuergesetz… immerhin ist es ja auch ein umsatzsteuerliches problem … naja

gerne weiter per mail:smile: da wird dann auch nix gelöscht

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]