Sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend

Hallo liebe Leser,

weiß jemand zufällig, ob eine steuerliche Geltendmachung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (wie insbesondere Arbeitslosenversicherung und Privatehaftpflicht) trotzdem möglich ist, wenn der Höchstbetrag durch KV und PV ausgeschöpft wird?
Sollte die PrivateHaftpflicht dann vielleicht als Werbungskosten möglich sein?

Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen

Nein.

Mit der KV/PV allein kann der Höchstbeitrag überschritten werden, dann sind aber alle anderen Vorsorgeaufwendungen steuerlich bedeutungslos.

Gruss

Barmer