Hallo liebe Leser,
weiß jemand zufällig, ob eine steuerliche Geltendmachung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (wie insbesondere Arbeitslosenversicherung und Privatehaftpflicht) trotzdem möglich ist, wenn der Höchstbetrag durch KV und PV ausgeschöpft wird?
Sollte die PrivateHaftpflicht dann vielleicht als Werbungskosten möglich sein?
Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen