Guten Tag,
bei den sonstigen Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag von 1500 bzw. 3000 Eur. bei Arbeitnehmern. Gilt dieser Betrag pro Arbeitnehmer oder pro Steuerpflichtigen? In unserem Fall:
Ehepaar (gemeinsam veranlagt), davon 1 Arbeitnehmer
sonstige Vorsorgeaufwendungen 1500 oder 3000 Eur.
Danke für eure Hilfe