Sonstiger Sozialleistungsbetrug

Hallo zusammen,

im letzten Jahr musste ich meine Ausbildung abbrechen,habe danach dummerweise ( aus Geldnot ) das BAB nicht gekündigt bzw. die Arge darüber informiert.

Knapp 1.Jahr später bekam ich ein schreiben der Arge in dem ich darauf hingewiesen wurde das ich zu unrecht erhaltene Leistung von knapp 4500 EUR erhalten habe und ich dazu stellung nehmen soll.

Ich habe am selber Tag noch die Stellung ausgefüllt und gestanden und um eine Ratenzahlung gebeten
( die mir bewilligt wurde )

Am heutigen tage bekam ich post von der Polizei in der ich um eine Termin vereinbarum gebeten wurde.
vorwurf: beschuldigter im ( Sonstiger )sozialleistungs Betrug

Ich weiß das ich die Angaben über die beendigung meiner Ausbildung hätte angeben müsste ( habe dieses allerdings nicht getan da ich aus Geldnot Geld für meine Kinder brauchte ) ich selber habe mich daran nicht bereichert.

Da ich ja eine Ratenzahlung mit der Arge vereinbart habe wundert es mich sehr das ich nun doch angezeigt wurde und ehrlich gesagt bin ich schockiert!

Ich habe keinerlei vorstrafen beginne im August meine neue Ausbildung und werde nochmal Vater deshalb meine Frage an euch mit was für einem Strafmaß habe ich zu rechnen?

ich bedanke mich schon einmal im vorraus und hoffe auf eure Rückantworten

Hallo,

BAB wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, nicht von der Arge.
Bezieht man Sozialleistungen (weiter), obwohl man weiß, dass man die Anspruchsvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, verhält man sich ordnungswidrig.
Geldnot zählt nicht als wichtiger Grund!
Zur Sicherung des Lebensunterhalts hätte man auch Arbeitslosengeld II von der Arge beziehen können.
Betrug ist nicht nötig, um in Deutschland überleben zu können…
Auch die Ratenzahlung ändert nichts am Betrug.
Das Strafmaß ist von vielerlei Faktoren abhängig. Pauschal kann man das nicht sagen.

Ich frage mich allerdings, wie man so erstaunt sein kann, wenn man zu unrecht Sozialleistungen bezieht (UND DAS AUCH WEIß!). Wenn das Ganze dann auffliegt, braucht man sich nicht wundern, dass man bestraft wird… Sorry, aber ist so!

Gruß

Hi, da sist gängige Praxis und die Behörde muss so handeln, sonst macht sie sich evtl. wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. Die Rückzahlung ist die eine (zivilrechtliche) Seite, das Unterlassen der Änderung in dem Lebensumständen die andere Seite, die evtl. strafrechtlich zu ahnden ist. Du wurdest in den Formularen auf die Mitwirkungspflicht hin gewiesen und hast die Änderungen versäumt zu melden. Da wird zunächst (pauschal) von einem Betrug ausgegangen. Gehe locker an die Sache ran und teile den Kollegen die Wahrheit mit und bringe die Unterlagen (STellungnahme, Nachweis bereits bezahlter Summen etc. zur Vernehmung mit. Du musst ggfls. mit einer Geldstrafe rechnen, dies hat aber idR keinen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge.

Beste Grüße

awema

Das ist echt dumm gelaufen.Du wusstest, das du dich strafbar machst…und hast es trotzdem durchgezogen. ArGe sind nicht gegen Bedürftige, aber gegen die, die das System ausnutzen, das heißt Leute wie dich in deiner Not. Wenn du glaubhaft begründet hättest, dass du die Ausbildung abbrechen MUSSTEST(fragt sich warum???), wärst du weiterhin unterstützt worden. Statt dessen betrügst du nicht nur „den Staat“ (der übrigens auch von Steuergeldern bezahlt wird), sondern andere Freunde, Kollegen, Familienmitglieder, die ihre (teils verhassten) Jobs machen, um Menschen wie dich nicht untergehen zu lassen. Wenn du einen festen Job hast und mal keine Lust hast aufzustehen, dann denke an die die es trotzdem tun und an die, die sich lachend umdrehen und weiter schlafen, weil der Nachbar oder Kumpel seine faule Haut finanziert. Wahrscheinlich geht er dann noch schwarz arbeiten und prahlt über seine „Cleverness“ und wie er den Staat bescheißt, während er sein 4.Bier auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung trinkt. Kindergeld und ArGe -Geld für Bedarfsgemeinschaften ist genug um Kinder zu versorgen. Versuche bitte nicht dich da so rauszureden, ich war selber in der Situation; Reiß dich zusammen und stehe dazu.Wenn du versuchst bei der Polizei den Dicken raushänge zu lassen, hast du gleich verloren.
In diesem Sinne 4 Sprichwörter

Dummheit schützt vor Strafe nicht
Ehrlichkeit währt am Längsten
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein
Lügen habe kurze Beine (heißt, dass du nicht weit mit der Tour kommst)

Wenn du irgendwann mal selber hart arbeitest und für dich und deine Familie Geld verdienst und du den einen oder anderen Tag nicht willst und trotzdem gehst und du siehst einen von den Staats-Blutegeln, dann weißt du was ich meine.

Deine „eigentliche“ Frage beantwortet sich im BGB oder StGB unter „Betrug“, „Steuerhinterziehung“

Werde erwachsen, Zeig VERANTWORTUNG.

Viel Glück wünsche ich dir.

Andi

Guten Morgen,

und vielen dank für eure Antworten! Ich weiß das ich nicht nur einen dummen fehler begangen habe sondern einen Betrug
( und da spielt der Grund weshalb keine Rolle )

ich habe alle meine Fehler eingestanden und bin bei der Wahrheit geblieben und werde auch für meine dummheit aufkommen versteht ihr ich will mich da nicht rausreden oder etwas beschönigen.

das einzigste wovor ich Angst habe ist vor dem Strafmaß da ich da nicht weiß was auf mich zu kommt.

Hallo Florian,
es ist wie es ist, ein Betrug. Bitte entschuldige, wenn ich sage, schiebe nicht deine Kinder vor. Es gibt in DL genug Stellen, die in Notsituationen helfen.
Welche Strafe zu erwarten? Betrug in minderschwerem Fall- Geldstrafe denke ich mal
LG Jaani

Hi awema,

nochmals vielen dank für deinen lieben Beitrag. Ich bin nach deinem Rat mit den Unterlagen zum Termin gegangen und habe alles gestanden.

Heute habe ich meinen Strafbefehl erhalten der soweit ich weiß ( bzw.glaube )das Urteil ist.

  1. Tagessätze a 12,00 EUR die ich in Raten tilgen kann.

nochmals vielen lieben dank für deinen Rat und den Beitrag du hast mir sehr geholfen…

Es war mir eine Lehre und bei Gott ich werde niemals wieder was unrechtmässiges tun.

Liebe Grüße
Florian