das Persönlichkeitsrecht fällt ja unter das sonstige Recht, womit eine Verbindung zum § 823 (1) BGB hergestellt ist.
Was fällt alles unter das Persönlichkeitsrecht?
Insbesondere interessiert mich das Recht am Bild der eigenen Person. Hat da jemand ein paar Ausführungen evtl. weiterführende ONLINE-Literatur für mich?
das Persönlichkeitsrecht fällt ja unter das sonstige Recht,
womit eine Verbindung zum § 823 (1) BGB hergestellt ist.
Naja, sagen wir: Das Persönlichkeitsrecht ist ein „Sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
Insbesondere interessiert mich das Recht am Bild der eigenen
Person. Hat da jemand ein paar Ausführungen evtl.
weiterführende ONLINE-Literatur für mich?
Ich könnte Dir in der Bielefelder Unibibliothek zeigen, wo die Bücher alle stehen. Für einen Online-Überblick ist http://www.fotorecht.de gut geeignet.